GRÜNE Initiativen zum sächsischen Doppelhaushalt – Sozialpolitik

 

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung: Für die Einrichtung der Servicestelle sind keine Mittel verbindlich veranschlagt. Wir schlagen daher vor, hierfür 450.000€ pro Jahr bereitstellen. Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. hat im Auftrag des Sozialministeriums im Jahr 2016 eine Konzeption dazu erarbeitet. Die Mittel sollen vollumfänglich zur Umsetzung dieser Konzeption genutzt werden, um Demokratie für Kinder und Jugendliche insbesondere in der Schule, in der Ausbildung, in der Jugendarbeit und vor Ort erlebbar machen. So soll dazu beigetragen werden, demokratische Werte und das Verstehen demokratischer Prozesse zu stärken.

 

Verbraucherinsolvenzberatung in Justizvollzugsanstalten: Wir wollen eine Erhöhung der Zuschüsse zur Förderung von Verbraucherinsolvenzberatung in den zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten. Die Aufstockung der Mittel um 140.000€ pro Jahr soll die geplante Kürzung aufheben, die ohne fachliche Begründung des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vollzogen werden soll. Mit den veranschlagten Mitteln in Höhe von 240.000€ ist Schuldner- und Insolvenzberatung „kaum zu gewährleisten“.

 

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Wir beantragen im Jahr 2017 knapp 1 Mio. €, im Jahr 2018 700.000€ zusätzliche Mittel im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen berechnet, dass eine angemessene Förderung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung durch den Freistaat Sachsen mindestens 65.000€ pro Jahr und Vollzeitkraft betragen muss – zuzüglich dem Eigenanteil der Träger. Mit der beantragten Erhöhung würde Sachsen im bundesweiten Durchschnitt liegen.

 

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen: Für die Jahre 2017 und 2018 beantragen wir, jeweils zusätzliche Mittel, i.H.v. 5 Mio. €, auf dann 13,9 Mio. € einzustellen. Mit den zusätzlich bereit gestellten Mitteln soll der Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen, für gehörlose Menschen und für schwerstbehinderte Kinder angehoben werden.

 

Angebote der ambulanten Suchthilfe und -prävention für spezifische Zielgruppen wie Crystal-Konsumenten: Zur „Verstetigung und Weiterentwicklung von Angeboten der ambulanten Suchthilfe und -prävention für spezifische Zielgruppen wie Crystal-Konsumenten zur Stärkung der Kommunen“ soll nach unserer Auffassung der Haushaltsansatz der zwei Vorjahre in Höhe von 1,3 Mio. € pro Jahr beibehalten werden. Für 2017 entspricht das – im Vergleich zum Regierungsentwurf – einer erhöhten Mittelzuwendung von 569.700€ und 2018 in Höhe von 498.700€. Es gibt eine permanente Überlastung des sächsischen Suchthilfesystems durch die anhaltende Crystal-Problematik. Deshalb sollen in diesem Bereich keine Kürzungen vorgenommen werden. Es ist notwendig, dass der Freistaat Sachsen die Kommunen bei der Umsetzung von Crystal-Präventionsprojekten finanziell unterstützt und Anreize setzt, damit in diesem Bereich in den Jahren 2017 und 2018 weitere neue Projekte realisiert werden können.

 

Familienbildungs- und Familienerholungsmaßnahmen: Wir beantragen eine Erhöhung des Gesamttitels um 250.000€ pro Jahr. Dadurch sollen die Angebote der Familienerholung für einkommensschwache Familien auf dem Vorjahresniveau gesichert werden. Die Mittel zur Finanzierung der Ehe-, Familien und Lebensberatung sollen auf 700.000€ jährlich erhöht werden. Die Familienberatungsstellen berichten, die Probleme, die hilfesuchende Familien beschreiben, sind heute komplexer. Die Alters- und Zielgruppen haben sich verändert. Die Wartezeiten für ein Erstgespräch sind länger als früher. Dieser Beratungsbedarf muss ernst genommen werden und sich entsprechend im Haushalt abbilden. Die überregionale Familienbildung soll in Höhe von 230.000€ jährlich gefördert werden. Das entspricht den durchschnittlichen verausgabten Mitteln in den letzten zwei Jahren. Dadurch sollen bereits begonnene Projekte der überregionalen Familienbildung, wie zum Beispiel das Projekt der „Familiengesundheitspaten“ in verschiedenen Landkreisen etabliert bzw. fortgeführt werden können.

 

Sicherung der Hebammenversorgung: Wir fordern ein übergangsweises Programm zur Sicherung der Hebammenversorgung in Höhe von 200.000€ aufzulegen. Dadurch sollen freiberufliche Hebammen in Bezug auf die steigenden Haftpflichtprämien entlastet und eine finanzielle Unterstützung in den Fällen gewährt werden, in denen der Sicherstellungszuschlag bei freiberuflichen Hebammen nicht greift. Sollte in den Haushaltsjahren eine dementsprechende Regelung auf Bundesebene erreicht werden, kann das Landesprogramm beendet werden. Sachsen hat aufgrund der Haftpflichtproblematik einen starken Verlust an Hebammen zu verzeichnen und in der Konsequenz in vielen Regionen auch einen Mangel an Hebammenleistungen. Durch das Programm zur Sicherung der Hebammenversorgung soll die Wahlfreiheit der Eltern über den Geburtsort gesichert werden und freiberufliche Hebammen sollen eine langfristige Perspektive für die Berufsausübung in Sachsen erhalten.

 

Landesprogramm zur Förderung barrierearmer generationsübergreifender Quartiere: Zur Umsetzung eines Landesprogramms „barrierearmer, generationsübergreifender Quartiere“ beantragen wir, 7,5 Mio. € für das Haushaltsjahr 2017 und 10 Mio. € für das Jahr 2018 zur Verfügung zu stellen. Wir wollen ein Programm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen schaffen. Dabei müssen Wohnraum und Wohnumfeld zusammen gedacht und auch die Nachbarschaft sowie Beteiligungsprozesse bei der Entwicklung von Quartieren in den Blick genommen werden. Quartiersentwicklung soll ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden – auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf und im Alter. Es fehlt aktuell eine Handlungsstrategie, die Maßnahmen bündelt und bestehende Finanzierungslücken ausgleicht. Unter Federführung des Sozialministeriums soll zukünftig eine passgenaue Quartiersentwicklung in Städten und ländlichen Regionen gefördert werden.

 

Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund: Wir schlagen vor, aus dem Haushaltsposten „Zuschüsse für Maßnahmen der Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund“ jährlich bis zu 20.000€ für Mikroprojekte von Migrantenselbstorganisationen zur Verfügung zu stellen. Mit der Förderung von Mikroprojekten sollen Migrantinnen und Migranten darin unterstützt werden, sich in Vereinen zu organisieren.

 

Beratung von Asylsuchenden und von geflüchteten Menschen mit Aufenthaltstitel: Wir beantragen jeweils für 2017 und 2018 Mittel i.H.v. 2,3 Mio. € für die Beratung von Asylsuchenden einzustellen. Bislang beteiligt sich der Freistaat Sachsen weder an der Finanzierung der Migrationsberatung noch der Jugendmigrationsdienste. Der Beratungsbedarf ist allerdings groß und kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht abgedeckt werden. Mit den veranschlagten Mitteln soll je eine volle Personalstelle für die in Sachsen ansässigen Migrationsberatungen und Jugendmigrationsdienste geschaffen werden. Außerdem existiert in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen kein explizites Beratungsangebot, das sich an geflüchtete Menschen richtet. Wir beantragen daher Mittel i.H.v. 397.000€ jeweils für 2017 und 2018, mit deren Hilfe eine Verweisberatung in Bezug auf Fragen zum Asylverfahren, zu den Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Menschen, zur Gesundheitsversorgung etc. ermöglicht werden soll. Dafür sollen neun Personalstellen (VzÄ) geschaffen werden.

 

Zuweisungen für die soziale Betreuung von Flüchtlingen: Wir beantragen eine Erhöhung der Mittel um 3,5 Mio. € jährlich im Vergleich zum Regierungsentwurf. Mit den zusätzlich bereit gestellten Mitteln wird die Realisierung eines Betreuungsschlüssels von 1:80 für die Unterstützung von in den Landkreisen und kreisfreien Städten lebenden geflüchteten Menschen angestrebt.

 

Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum: Wir beantragen eine Verdopplung der jährlichen Mittel von 200.000€ auf 400.000€ für das Förderprogramm „Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum“. Wir wollen zudem das Förderprogramm neu ausrichten: Es soll sich künftig nicht nur allein auf Existenzgründung und Unternehmenssicherung fokussieren, sondern sich auf drei Fördermodule stützen: Qualifizierung und Coaching, Existenzgründung und Unternehmenserweiterung und Zusammenarbeit in Netzwerken. Dies wollen wir in einer entsprechenden Förderrichtlinie regeln.

 

Fachberatungsstelle für selbstbestimmte Prostituierte: Für Beratungsmöglichkeiten von selbstbestimmten Prostituierten schlagen wir zusätzliche Mittel i.H.v. 200.000€ jährlich vor. Am 01.07.2017 tritt das Prostitutionsschutzgesetz in Kraft. Es sieht zusätzliche Aufgaben für die Länder und Kommunen vor. Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht für diese zusätzliche Aufgabenbewältigung durch die Gesundheitsämter keine zusätzlichen Mittel vor. Außerdem gibt es für selbstbestimmt arbeitende Prostitution derzeit keine Möglichkeit eine Fachberatungsstelle in Sachsen aufzusuchen. Daher bedarf es zunächst zweier sächsischer Fachberatungsstellen in Leipzig und Dresden, die sich an selbstbestimmt tätige Prostituierte richten und die nicht nur zu Gesundheitsthemen, sondern auch zum Ein- und Ausstieg in das Gewerbe umfassend beraten, sowie eine Steuerberatung, Rechtsberatung und Angehörigenberatung anbieten.

 

Stopp des Stellenabbaus im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Wir fordern, dass in den Stellenplänen alle Vermerke „keine Wiederbesetzung“ (kW) gestrichen werden. Mit der Streichung der kW-Vermerke soll erreicht werden, dass frei werdende Stellen in den nächsten beiden Jahren wieder besetzt werden können. Da der Freistaat ab 2017 durchschnittlich jährlich 2.700 Neueinstellungen vornehmen muss, halten wir dies für notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten zu können.

 

Mehrjährige Finanzierungsperspektiven ermöglichen: Es ist wichtig, den Trägern sozialer Arbeit eine mittelfristige Planung zu ermöglichen, daher wollen wir mehrjährige Förderperspektiven schaffen. Durch Verpflichtungsermächtigungen wollen wir die soziale Arbeit absichern und überjährige Antragstellung für Träger ermöglichen. Hintergrund ist, dass die Träger bei aktueller Praxis, wo Antragstellungen sich i.d.R. auf Kalenderjahre beziehen, von der Beschlussfassung des Haushaltes abhängig sind und bis dahin ihren Projekten und Mitarbeiter*innen keine gesicherte Perspektive bieten können. Wenn Mittel über Verpflichtungsermächtigungen eingestellt sind, können Maßnahmen über das Ende eines Kalenderjahres hinaus gefördert werden.

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