Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei den derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen einen Antrag zur Sicherung der Hebammenversorgung in Sachsen eingebracht, der im Haushalts- und Finanzausschuss vergangene Woche eine fraktionsübergreifende Zustimmung gefunden hat. Der Antrag sieht ein Hilfsprogramm für freiberufliche Hebammen vor, die in der ambulanten Geburtshilfe aktiv sind.
Volkmar Zschocke, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist seit zwei Jahren dran an dem Thema Hebammenversorgung und macht gebetsmühlenartig auf den Hebammenmangel in Sachsen aufmerksam:
„Sachsen hat aufgrund der Haftpflichtproblematik einen starken Verlust an Hebammen zu verzeichnen. Das Geburtshaus Chemnitz ist Paradebeispiel für diese Entwicklung. Die einzige Einrichtung für außerklinische Geburtshilfe in Chemnitz sucht händeringend nach Hebammen für ihr Team, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Unter den aktuellen Bedingungen gleicht die Personalsuche der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen. Wegen der hohen Anforderungen und der geringen finanziellen Sicherheit ist der Beruf derzeit so unattraktiv wie nie.“
„Durch das Programm sollen freiberufliche Hebammen wieder eine Perspektive für die Berufsausübung in Sachsen erhalten, so dass die Geburtshilfe und weitere wichtige Angebote für Mutter und Kind, wie beispielsweise die Wochenbettbetreuung, gesichert werden können. “
Mit dem Hilfsprogramm, das 175.000 Euro pro Jahr umfasst, soll den freiberuflichen Hebammen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn der sogenannte ‚Sicherstellungszuschlag‘ von Bundesebene nicht greift. So sollen die derzeitige Hebammenversorgung in Sachsen gesichert, weitere Hebammen vom Berufsausstieg abgehalten und der Beruf für Nachwuchskräfte wieder attraktiver werden. Ein Programm wie dieses ist bisher einzigartig in Deutschland.
Hintergrund:
Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands e.V. haben in den letzten fünf Jahren aufgrund des starken Anstiegs der Haftpflichtprämie ein Viertel der freiberuflichen Hebammen ihren Beruf aufgegeben. Der Sächsische Hebammenverband e.V. geht Schätzungen zufolge davon aus, dass derzeit nur noch 70 freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe in Sachsen tätig sind. Hebammen, die trotz der kontinuierlich steigenden Haftpflichtprämien noch immer ihren Beruf ausüben, haben auch durch den Sicherstellungszuschlag keine hundertprozentige Entlastung. Zum einen wird die Haftpflichtprämie weiterhin jährlich ansteigen. Zu anderen ist der Sicherstellungszuschlag derzeit an vier geburtshilfliche Leistungen im Jahr geknüpft. Ob diese Anzahl Hausgeburten erreicht wird, das ist von der Hebamme kaum zu beeinflussen. Hebammen müssen in einigen Fällen zum Wohl von Mutter und Kind von geplanten Hausgeburten abraten. In anderen Regionen ist der Bedarf an Hausgeburten niedriger als es der Sicherstellungszuschlag verlangt.
Änderungsantrag zu Drs. 6/5550 in Verbindung mit 6/6237 und 6/6871 zum ‚Haushaltsgesetz 2017/2018‘