Gesundheitsförderung – Wir brauchen nicht ständig neue Aufforderungen, sondern mehr Transparenz und Kontrolle bei der Umsetzung von bereits Beschlossenem

 

Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: “Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in Sachsen” zur 56. Sitzung des Sächsischen Landtags am 21. Juni, TOP 6, Drs 6/6576.

 

– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir reden heute erneut über Gesundheitsförderung und Prävention in Sachsen. Eins vorab: Dem Anliegen Gesundheitsförderung und Prävention voran zu bringen, stimmen wir natürlich zu. ABER ich kann schwer nachvollziehen, was der vorliegende Antrag im Moment bewirken soll. Im Antrag wird beschrieben, wie das Präventionsgesetz durch die Landesrahmenvereinbarung umgesetzt werden sollte. Die Landesrahmenvereinbarung ist vor einem Jahr in Kraft getreten. Auf 13 Seiten sind bereits konkrete Ziele zwischen Sozialministerium, Kassen und Sozialversicherungsträgern vereinbart.

Jetzt habe ich den Antrag neben die beschlossene Vereinbarung gelegt. Die meisten Antragsforderungen laufen aus meiner Sicht ins Leere. Entweder sind sie bereits Bestandteil der Vereinbarung oder sie müssen nicht über die Landesrahmenvereinbarung geregelt werden:

Zu Punkt 1.: Verhaltens- und Verhältnisprävention sollen gleichermaßen gefördert werden. Ja, auch wir sagen, Prävention darf nicht nur am individuellen Verhalten, sondern sie muss auch an den Lebensverhältnissen ansetzen. Da dies so klar allerdings nicht im Bundesgesetz verankert ist, beruft sich der Freistaat darauf, daran nicht gebunden zu sein.

Zu 2.: Der Ungleichheit von Gesundheitschancen soll entgegen gewirkt werden. Dieses Ziel ist bereits in der Präambel der Landesrahmenvereinbarung verankert. Und das ist wichtig, denn es spricht den Kern des Problems an. Studien belegen, dass arme und ausgegrenzte Menschen häufig ungesünder und kürzer leben. Gesund sein und gesund bleiben darf nicht vom sozialen Status abhängen.

Zu 3.: Die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung soll mit Partnern und Partnerinnen aus allen Lebenswelten erfolgen. Wir haben in der Debatte immer betont: Gesundheitsförderung hat die größten Chancen, wenn sie direkt beim Menschen ankommt. Insofern ist es gut, dass sich die Bundesrahmenempfehlung zum Präventionsgesetz an den Lebensphasen orientiert. Die Ziele heißen: gesund aufwachsen, gesund leben und arbeiten, gesund im Alter. Prävention soll in der Kita, in der Schule, im Job und auch in der Pflege gestärkt werden. In Sachsen steht zusätzlich die „Gesundheitsförderung von Arbeitslosen“ im Fokus. Dem Antragspunkt dürfte somit bereits Rechnung getragen werden.

Zu 4.: Der öffentliche Gesundheitsdienst soll eine „koordinierende Funktion“ übernehmen und entsprechend finanziell und personell ausgestattet sein. Mit Blick auf die Landesrahmenvereinbarung ist der öffentliche Gesundheitsdienst nicht zentral gefragt. Partner sind die Kassen, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes sind die Träger der Sozialversicherung die “Hauptakteure”. Der ÖGD kann das Anliegen durch regionale AG‘s zur Gesundheitsförderung unterstützen.

Zu 5.: Es soll eine qualifizierte Gesundheitsberichterstattung geben. Die Ermittlung von Bedarfen zur qualifizierten Gesundheitsberichterstattung ist in der Landesrahmenvereinbarung verankert, allerdings sehr unkonkret. Ich stimme zu, dass dies eine Aufgabe der Staatsregierung ist, die nicht einfach an die Kostenträger abgeschoben werden darf. Sachsen hat lediglich eine statistische Gesundheitsberichterstattung, die an Bundesindikatoren angelehnt ist, damit Vergleichbarkeit gewährleistet wird. Was daraus folgt, bleibt unklar. Deshalb hat der Landtag im Herbst 2016 beschlossen, die Staatsregierung soll ein “Konzept für eine kontinuierliche Landesgesundheitsberichterstattung” erarbeiten. Das soll abgestimmt sein mit den sächsischen Gesundheitszielen. Jetzt müssen wir doch darauf drängen, dass unserer Beschlüsse umgesetzt werden, statt dies immer wieder neu zu beschließen! Seit Beginn der Legislatur reden wir darüber. Bisher ohne Ergebnis.

Zu 6.: Es sollen regelmäßig regionale und landesweite öffentliche Gesundheitskonferenzen durchgeführt werden. Landesweite öffentliche Gesundheitskonferenzen sind in § 2 Absatz 4 der Rahmenvereinbarung geregelt.

Die Antragspunkte sind nicht falsch, bringen uns in der Sache aber kaum voran. Hinzu kommt, dass der Antrag vor einem dreiviertel Jahr eingereicht wurde. Ebenso alt ist die Stellungnahme der Staatsregierung. Uns fehlt heute also ein Stück weit die Diskussionsgrundlage zur aktuellen Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung.

Denn jetzt ist doch eigentlich der Zeitpunkt für eine kritische Prüfung, ob diese tatsächlich umgesetzt wird, was im Sinne der Prävention erreicht wird, wo es konkrete Lücken oder Probleme gibt. Ich habe das zum Anlass genommen, der Ministerin eine Reihe von Fragen zu schicken, auch wie der Landtag bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung in Zukunft einbezogen wird. Wir brauchen hier nicht ständig neue Aufforderungen, sondern mehr Transparenz und Kontrolle bei der Umsetzung dessen, was bereits vereinbart und beschlossen wurde.

In diesem Sinne werden wir uns enthalten. Aber am Thema bleiben wir natürlich weiter dran.

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