Fly-Line in Oberwiesenthal: Die Aussagen des MdB Alexander Krauß sind fahrlässig.

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Öffentliche Beleidigung des Naturschutzbundes Sachsen – Bündisgrüne: Diskreditiert Alexander Krauß rechtsstaatliche Verfahren? Zschocke: Die Aussagen des Bundestagsabgeordneten sind fahrlässig.

Dresden. Der Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß hat in einem Statement den Naturschutzbund Sachsen (NABU) scharf für seine Aussagen zur Fly-Line in Oberwiesenthal kritisiert. Dazu äußert sich Volkmar Zschocke, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Das Statement von Herrn Krauß zeugt nicht nur von einer primitiven und diskreditierenden Wortwahl, sondern befördert darüber hinaus negative Einstellungen gegenüber dem Rechtsstaat. Staatliche Entscheidungen können von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Es ist nicht nur das Recht des Verbandes NABU, die Entscheidung des Landratsamtes durch die dritte Gewalt im Staat überprüfen zu lassen, es wäre im Gegenteil regelrecht verantwortungslos von einem anerkannten Naturschutzverband, offenkundige Fehler der Exekutive auf sich beruhen zu lassen oder zu vertuschen”

“Die Fahrt mit einer Fly-Line durch die Natur ist ein schönes Freizeiterlebnis. Ein solches Angebot kann auch ein wichtiger Beitrag zum Ganzjahrestourismus in nicht mehr schneesicheren Wintersportgebieten sein. Voraussetzung muss aber ein rechtskonformer Bau im Einklang mit der Natur sein.”

“Sollte der NABU vor Gericht Erfolg haben, hat Herr Krauß den Unmut der Bevölkerung bereits jetzt auf Verband und Gericht gelenkt und weg von der die Verfahrensmängel zu verantwortenden Behörde. Das halte ich für fahrlässig.”

Quellen:
(1) https://sachsen.nabu.de/news/2019/27134.html
(2) https://www.alexander-krauss.com/2020/04/16/krau%C3%9F-kritisiert-naturschutzbund/

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