Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:
“Gesetz zur Einführung eines Kinder- und Familienfreitages als gesetzlicher Feiertag”, Zweite Beratung, Drs 6/13238, 30. Januar, TOP 2
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
diejenigen von Ihnen, die in der DDR groß geworden sind, erinnern sich bestimmt gern an den Kindertag zurück. Der 1. Juni war kein gesetzlicher Feiertag, aber dennoch ein besonderer Tag – ohne Unterricht und mit vielen Aktionen für junge Menschen. Es war durchaus ein politischer Tag, aber auch für viele Familien ein Anlass etwas Besonderes zu machen, zum Beispiel einen Ausflug in den Zoo oder ins Schwimmbad. Die Tradition des DDR-Kindertags wieder einzuführen, finden bestimmt viele gut. DIE LINKE knüpft mit dem Vorschlag an positiven Erinnerungen an die DDR an.
Das Anliegen des Gesetzentwurfes, Familien mehr Zeit zu geben, teilen wir GRÜNEN. Ein neuer Feiertag kann das unterstützen, mehr aber auch nicht. Würde Sachsen einen gesetzlichen Feiertag einführen – jedes Jahr, am ersten Freitag im Juni – so wird der Freistaat nicht automatisch familienfreundlicher. Das erklärte Ziel der LINKEN, mithilfe eines solchen Feiertages >>zum Vorderfeld der familien- und kinderfreundlichen Bundesländer zählen<< zu wollen, geht an der Lebenswirklichkeit vieler Familien vorbei. Wichtiger und wirksamer sind flexible Arbeits- und Familienzeitmodelle. Das heißt konkret: Gesetzliche Ansprüche auf berufliche Auszeiten und Garantien für einen Wiedereinstieg sowie flexible Arbeitszeiten, die beiden Eltern neben dem Job auch Zeit mit ihrem Kind lassen.
Wir stehen der Idee trotzdem offen gegenüber. Doch dafür, dass ein solcher Feiertag erstmals im Landtag zur Debatte steht, geben Sie sich reichlich wenig Mühe, andere von ihrer Idee zu überzeugen. Der Gesetzentwurf wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung beraten und wird nun heute abgestimmt. Viele ungeklärten Fragen übergehen Sie einfach. Vielleicht geht es Ihnen auch gar nicht um einen zu Ende gedachten Gesetzentwurf, sondern darum, einen Vorschlag machen zu können, zu dem es öffentlichen Beifall gibt. Aber ein gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Wochentag fällt, bedeutet eben auch Gewinnausfälle für die Wirtschaft und höhere Steuern für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Aussagen dazu im Vorblatt zum Gesetzentwurf sind reichlich unkonkret. Sie sprechen davon, dass dem Freistaat und den Kommunen >>noch nicht näher bezifferbare, unerhebliche Mehrausgaben entstehen<<, ebenso der Wirtschaft, die aber >>vertretbar seien<<. Das zeigt: Sie nehmen die Kostenfrage nicht wirklich ernst. Ich habe bereits im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass dazu mindestens die Familienverbände, die Wirtschaft und die Gewerkschaften angehört werden sollten.
Sachsen leistet sich mit dem Buß- und Bettag bereits einen Feiertag, der bundesweit einmalig ist. Dafür zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,5 Prozent des Arbeitgeber-Beitrages bei der Pflegeversicherung mit. Das klingt nicht viel. Doch bei einem Bruttomonatsverdienst von 3.100 Euro sind das rund 190 Euro pro Jahr. Das sind 190 Euro mehr als Arbeitnehmer im übrigen Bundesgebiet zahlen. Weitere gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, bedeuten also auch eine finanzielle Mehrbelastung für die Beschäftigten. Diese Konsequenz sollte von Ihnen auch offen und ehrlich kommuniziert werden.
Wir GRÜNEN können einem Gesetz, das so viel ungeklärt lässt, so nicht zustimmen. Über die Einführung neuer Feiertage können wir reden. Aber das bitte gründlich und nicht in einem solchen Schnellverfahren.