Expertenanhörung im Landtag zum GRÜNEN Antrag “Sachsens Sozialberatungsstellen anerkennen − Fördermittel zügig und vollständig auszahlen”/ Anfragen der GRÜNEN zu Fördervollzug nicht beantwortet

Die Finanzierung der sozialen Arbeit muss sicher sein, sonst wird zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gespart

 

Dresden. Nach der Expertenanhörung zum GRÜNEN Antrag “Sachsens Sozialberatungsstellen anerkennen − Fördermittel zügig und vollständig auszahlen” am 9. Mai erklärt Volkmar Zschocke, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:

“Die soziale Arbeit muss endlich kontinuierlich, planbar und verlässlich gefördert werden. Die Fortsetzung der unsicheren Förderpraxis drängt qualifizierte Fachkräfte mittlerweile selbst in schwierige Lebensverhältnisse.”

Die Sachverständigen haben die Konsequenzen deutlich gemacht, wenn Haushaltsmittel erst Monate später ausgezahlt werden. Beratungsstellen mussten 2015 teilweise bis Jahresende ohne Finanzierungssicherheit arbeiten. Für 2015 beantragtes Fördergeld wurde zum Teil erst zu Beginn des Jahres 2016 überwiesen. Bis dahin mussten Vereine und Träger ein hohes finanzielles Risiko tragen. Viele haben keine Rücklagen. Einrichtungen waren gezwungen, Kredite aufzunehmen, Gehälter auszusetzen oder sogar Mitarbeiter zu entlassen. Kurzum: Sie sind in ihrer Existenz bedroht.

Helmut Bunde, Vorstandsvorsitzender der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V., rechnete vor, dass die Suchtberatungsstellen 2015 mit 64.000 Euro in Vorkasse gehen mussten. Michael Richter, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN stellte fest: “Die benannten Probleme sind seit Jahren dieselben. Die Motivation der Fachkräfte und auch die Qualität der sozialen Arbeit leiden unter dieser Förderpraxis.”

“Die Sachverständigen machten anhand vieler Beispiele deutlich, dass beantragte Fördermittel auch in regulären Haushaltsjahren häufig erst Monate nach Jahresbeginn bewilligt und ausgezahlt werden. Das im aktuellen Haushalt bereitgestellte Geld für den Sozialbereich kommt vor Ort nicht an. Ehrenamtliche müssen einspringen, wo Fachkräfte eingeplant sind. Zusätzlich bereitgestellte Mittel werden nicht ausgezahlt, weil die zugrunde liegende Förderrichtlinie erst Monate später angepasst wurde. Die CDU/SPD-Koalition hat offenbar ernsthafte Probleme, ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag auch umzusetzen”, kritisiert Zschocke.

“Besonders die SPD-Fraktion muss die in der Anhörung genannten Probleme ernst nehmen. Hier geht es um politische Glaubwürdigkeit. Sachsens Sozialberatungsstellen unterstützen mit ihrer Arbeit Menschen, die oft keine Lobby haben: Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Suchtkranke und Sterbende. Die Finanzierung dieser Arbeit muss sichergestellt sein. Sonst wird zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gespart”, sagt Zschocke.

“Wir werden die Finanzierung der Sozialen Arbeit in Sachsen weiterhin kritisch prüfen. Ich habe dazu eine Reihe Kleiner Anfragen zum Fördervollzug eingereicht, deren Antwort trotz abgelaufener Frist am Montag noch immer ausstand. Hier werden nicht nur meine Abgeordnetenrechte verletzt. Vielmehr habe ich den Verdacht, dass die Staatsregierung bewusst auf Zeit spielt, um die entstandenen Probleme nicht vor der Anhörung auf den Tisch zu legen. Auch bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/18 werden wir den Fördervollzug kritisch diskutieren. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzierung der sozialen Arbeit zu verbessern − bisher ohne Erfolg, wie die Anhörung gezeigt hat.”

 

>> Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion mit Stellungnahme der Staatsregierung: “Sachsens Sozialberatungsstellen anerkennen − Fördermittel zügig und vollständig auszahlen” (Drs 6/4542):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4542&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

 

>> Aktuelle Kleine Anfragen der GRÜNEN-Fraktion zum Haushaltsvollzug 2015/16 im Bereich des Sozial- und Gesundheitsministeriums:

Drs 6/4811 – Ausgabereste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz im Haushaltsjahr 2015

Drs 6/4810 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit (FöRL Soziale Arbeit)

Drs 6/4809 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren

Drs 6/4808 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen

Drs 6/4807 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf)

Drs 6/4806 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung)

Drs 6/4805 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL “Wir für Sachsen”)

Drs 6/4804 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung)

Drs 6/4803 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe)

Drs 6/4802 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe – RL-PsySu)

Drs 6/4801 – Überarbeitung der Förderrichtlinien im Sozialbereich

Drs 6/5016 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung)

Drs 6/5015 – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)

 

Hintergrund:

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Im Doppelhaushalt 2015/16 wurde nach Jahren des Sparens durch die CDU/SPD-Koalition die Förderung im Sozialbereich aufgestockt. Allerdings konnten die aufgestockten Mittel im Haushaltsjahr 2015 in vielen Bereichen nicht vollständig ausgezahlt werden, da eine Anpassung der zugrunde liegenden Förderrichtlinien auf sich warten ließ. In der Folge wurden Haushaltsmittel in Millionenhöhe viel zu spät oder gar nicht ausgezahlt. Dies betraf zum Beispiel die Suchthilfe oder die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Auch 2016 liegt in einigen Bereichen im 2. Quartal noch immer kein Bescheid vor oder bewilligtes Geld ist noch nicht ausgezahlt − obwohl 2016 ein ganz reguläres Haushaltsjahr ist. Viele Verbände und Träger mussten oder müssen noch immer in Vorkasse gehen und gleichzeitig ein hohes Risiko tragen, da die Höhe der Fördermittel bis zum Bescheid vollkommen unklar ist.

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD:

“Die finanziellen Zuwendungen des Landes stellen ein wesentliches Instrument zur Sicherung und Steigerung der Strukturqualität der Leistungsangebote dar. Wir wollen, dass hochqualifizierte Fachkräfte im Sozialbereich nicht aus Sachsen abwandern, sondern hier nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium eine Tätigkeit aufnehmen und dauerhaft in Sachsen bleiben. Im Bereich des Sozialministeriums werden wir bis Ende 2016 die bestehenden Förderrichtlinien überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Ziel ist es, den Anteil der jährlichen Projektförderung zu senken 1609 und mehrjährige Förderungen als Regelförderung zu etablieren. Wir werden prüfen, inwieweit der für eine Förderung notwendige Eigenanteil der Träger verringert werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass eine Förderung ohne zeitlich bedingte Finanzierungslücken aufgrund von Jahresübergängen sichergestellt wird und sich die Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit weiter verbessern.”

 

Pressemitteilung | 10.05.16

 

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