Elementarschäden: Freistaat muss BürgerInnen bei Eigenvorsorge unterstützen anstatt sie auf verfassungsrechtlich problematische Pflichtversicherunge zu vertrösten

 

Rede zum Antrag der LINKEN “Bundesratsinitiative zur Einführung eines flächendeckenden Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden endlich auf den Weg bringen” (Drs 6/10012) zur 60. Sitzung des Sächsischen Landtags am 27. September, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die Idee zum Antrag der Linken ist einfach und plausibel: Nicht nur reden, sondern handeln! Diese Aufforderung passt auf viele Ankündigungen der Staatsregierung und der Koalition. Seit sieben Jahren wiederholt der sächsische Ministerpräsident seine Forderung nach einer Elementarschadens-Pflichtversicherung. Alle Ministerpräsidenten hatten sich dafür ausgesprochen. Aber deren Einführung ist und bleibt verfassungsrechtlich umstritten, denn auch diejenigen, die nach menschlichem Ermessen nicht mit einem Schadensfall rechnen müssen, würden zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen.

Jetzt konnten wir alle nachlesen, dass Herr Tillich diese Bedenken nicht nachvollziehen kann. Bestimmt hat er eine Lösung für das Problem und wird sich jetzt mit seinem Justizminister hinsetzen und eine verfassungsgerichtsfeste Bundesratsinitiative für die unverzügliche Einführung einer solchen Pflichtversicherung aufschreiben. Ich bezweifle allerdings, dass dies geschehen wird. Es ist ja geradezu ein Markenzeichen des sächsischen Ministerpräsidenten, dass seine öffentlichen Äußerungen folgenlos bleiben.

Ich will mich jetzt nicht an diesem verfassungsrechtlichen Problem festbeißen und darüber diskutieren, welchen Erfolg eine sächsische Initiative im Bundesrat vor diesem Hintergrund derzeit hätte oder nicht. Denn die Betroffenen haben von dieser Debatte überhaupt nichts!

Am ehesten möglich ist es vielleicht, sich länderübergreifend auf gemeinsame Standards für die Vergabe von Hilfszahlungen zu einigen, damit zumindest die mit staatlicher Unterstützung rechnen können, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder diese nur zu unzumutbaren Bedingungen hätten abschließen können. Und trotzdem bleibt das alles Symptom-Behandlung. Deswegen möchte ich den Blick auf die Bereiche lenken, wo der Freistaat die Bemühungen um Eigenvorsorge wirksam unterstützen kann.

Extremwetter werden in den nächsten Jahrzehnten an Häufigkeit und Intensität in Sachsen zunehmen. Deswegen geht kein Weg daran vorbei, im Sinne einer vorsorgenden Umweltpolitik ressortübergreifend umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Mensch und Umwelt zu ergreifen. Das tut die Staatsregierung aber nur unzureichend!

Von einem vorsorgenden Hochwasserschutz, der auf der gesamten Landesfläche wirkt, ist Sachsen weit entfernt. Ökologischer Hochwasserschutz ist auch für diese Staatsregierung weitgehend ein Fremdwort geblieben. Nach 2002 wurde viel angekündigt. Umgesetzt ist bisher nur sehr wenig. Diese enorme Diskrepanz zwischen vollmundiger Ankündigung und schleppender Umsetzung wird nicht nur den unversicherten Eigentümern auf die Füße fallen. Es droht insgesamt ein vielfach höherer Finanzaufwand für die Beseitigung von Schäden, als für ausreichende Vorsorge benötigt wird.

Technischer Hochwasserschutz hat Grenzen. Sachsen muss deshalb den gigantischen Flächenfraß und die fortschreitende Bodenversiegelung stoppen. Vor allem in Hochwasserentstehungsgebieten muss die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dringend erhöht und Versiegelung zurückgebaut werden.

Der Wetterdienst muss personell und finanziell gestärkt werden, um die Warnungen vor Extremwetter weiterzuentwickeln. Die regionale Kompetenz, Besetzung und Erreichbarkeit der Stationen ist für die Präzision der Prognosen besonders wichtig. Dieses System muss gerade in Zeiten des Klimawandels in der Fläche erhalten bleiben. Ich erwarte eine klare Position der Staatsregierung gegenüber dem Bund, dass bei den Stationen des Deutschen Wetterdienstes kein weiteres Personal abgebaut wird.

Schließlich brauchen wir zur vorbeugenden Schadensbegrenzung dringend eine gesetzliche Regelung, dass etwa in Hochwasserrisikogebieten nicht mehr gebaut werden darf.

In den Spiegelstrichen 2 und 3 im Linken Antrag sind weitere konkrete Handlungsvorschläge enthalten, um Eigentümer bei der Eigenvorsorge zu unterstützen. Sachsen muss hier viel mehr tun, als nur nach einer Pflichtversicherung zu rufen.

Nach oben Skip to content