Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: ‘Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte, Selbstständige und freiberufler – eine Kasse für alle!’ zur 63. Sitzung des Sächsischen Landtags am 16. November, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
wir GRÜNEN fordern seit Jahren die Einführung einer Bürgerversicherung. Wir wollen eine solidarische Finanzierung mit dem Ziel, alle gut versorgen zu können. Das verbindet uns mit dem Antragsteller und unterscheidet uns von CDU und SPD.
Der Antrag nimmt die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie “Krankenversicherungspflicht für Beamte und Selbstständige” zum Anlass und fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche “Krankenversicherungspflicht” bei Beamten, Selbständigen und Freiberuflern einzusetzen.
Vor allem bei Beamten würde der Staat als Arbeitgeber erhebliche Kosten sparen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass statt wie bisher 15 Prozent dann 90 Prozent der Beamten gesetzlich versichert würden. Die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern könnten um bis zu 60 Milliarden Euro bis 2030 entlastet werden!
Der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der LINKEN entnehme ich, dass die Bereitschaft dazu in Sachsen nicht gegeben ist. Man bezweifelt sogar eine Kosteneinsparung für Sachsen und hält entgegen der sächsische “Generationenfonds” würde die Beamtenpensionen und die staatlichen Beihilfen zur Krankenversicherung ausreichend absichern.
Schade ist, dass der Antrag der LINKEN ausschließlich den Bund in die Pflicht nimmt. Regelungsmöglichkeiten der Landesebene werden dabei außer Acht gelassen, obwohl es bei den Beamten durchaus Optionen gibt. In Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen wird darüber derzeit diskutiert. Würde der Freistaat den Arbeitgeberanteil bei der Krankenversicherung übernehmen, dann wäre es auch für Beamte attraktiv gesetzlich versichert zu sein. Doch bisher ist es so, dass Beamte – anders als Angestellte – den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen. Eine finanzielle Entlastung beim Krankenkassenbeitrag erhalten Beamte nur, wenn Sie privat versichert sind. Das sind die sogenannten Beihilfekosten, die das Land für seine Beamten übernimmt. Diese Regelung könnten wir in Sachsen ändern. Dafür bräuchten wir den Bund nicht.
Nun doch noch ein kritischer Hinweis an die Kollegen und Kolleginnen von den LINKEN. Bitte schießen Sie nicht über das Ziel hinaus! Eine Reform des Krankenversicherungssystems ist komplex und deshalb nicht von einem auf den anderen Tag umzusetzen. Sie wollen mit ihrem Antrag den Kreis der gesetzlich Versicherten für alle bereits privat Versicherten Beamten oder Selbständigen zur Pflicht machen. Das ist riskant, denn es wäre ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Eigentum der Versicherten – konkret in den bestehenden Versicherungsvertrag. Das geht nicht. Was geht, ist ein freiwilliger Wechsel bisher privat Versicherter in die gesetzliche Krankenversicherung. Ihre Forderung kann demnach nur für Neuversicherte gelten.
Ich möchte aber auch auf die Unterschiede aufmerksam machen, die in dem Bürgerversicherungskonzept der LINKEN und dem von uns GRÜNEN vorhanden sind. Die einfache Formel “die gesetzliche Krankenversicherung ist gut, die private ist schlecht” teilen wir nicht. Sie wollen “eine Kasse für alle”. Der Titel ihres Antrags bringt es auf den Punkt. Wir wollen keine “Einheitskasse”. Wir sagen ganz klar: Niemand soll vom Staat in eine bestimmte Versicherung gezwungen werden.
Wir wollen mit der Bürgerversicherung drei Veränderungen erreichen:
- Eine zukunftsfeste Finanzierung der Krankenversicherung sicherstellen. Wir können feststellen, dass die Einkommensunterschiede zwischen GKV und PKV immer größer werden. Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, hat eine verlässliche Beitragsbasis. Das ermöglicht Beitragsentlastungen für gesetzlich Versicherte und damit auch für den Arbeitgeber.
- Wollen wir eine gute Versorgung für alle Versicherten sicherstellen und die derzeitigen Fehlanreize beseitigen. Ärzte profitieren von privat Versicherten mehr als von gesetzlich Versicherten. Das ist kein Geheimnis. Diese Zwei-Klassen-Medizin ist nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem. Es verschärft auch die regionalen Unterschiede in der Gesundheitsversorgung. Regionen mit wenig privat Versicherten stehen in der Gefahr zu unterversorgten Regionen zu werden. Das wollen wir verhindern.
- Wollen wir die Wahl- und Wechselrechte der Versicherten stärken. Davon können derzeit nur 1-2 Millionen von 80 Millionen Versicherten in Deutschland Gebrauch machen. Ein sinnvoller Wettbewerb um die beste Versorgung ist so unmöglich. Das wollen wir ändern. Nach unserer Vorstellung soll die Bürgerversicherung durch private und gesetzliche Kassen angeboten werden können. Die Bürgerinnen und Bürger können frei entscheiden, zu welcher Krankenkasse sie gehen.
Wir teilen die Intention des Antrags, alle Bürgerinnen und Bürger in die Finanzierung der Krankenversicherung einzubeziehen und könne daher dem Antrag zustimmen. Bei der Frage der konkreten Umsetzung – die heute hier nicht zu Abstimmung steht – haben wir allerdings andere Vorstellungen die LINKEN.