Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktion AfD: „Pflegebedürftige nicht weiter in die Armutsfalle laufen lassen – Eigenanteile für häusliche und stationäre Pflege senken!“, Drs 6/17246
91. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 11. April, TOP 12Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die steigenden Pflegekosten sind ein ernstzunehmendes Problem, dass auf Bundesebene gelöst werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Pflegefall zum Armutsfall wird, weil jede Verbesserung in der Pflege 1:1 von den Betroffenen finanziell selbst getragen werden muss. Wir haben das Thema bereits gestern in Bezug auf einen Antrag der LINKEN diskutiert.
Die AfD spielt sich mit diesem Antrag als Verteidiger der armen Leute auf. Sie spielen mit der Angst vor Armut im Alter und heucheln Unterstützung. Doch wer sich inhaltlich mit dem Antrag auseinandersetzt, merkt schnell, dass dieser Ihrer ansonsten proklamierten neoliberalen Wirtschaftspolitik des freien Marktes widerspricht.
Plötzlich sollen wird beschließen, dass mit der Pflege keine Gewinne mehr gemacht werden dürfen. Wie wollen Sie das machen? Abschaffung der privaten Wirtschaft? Verstaatlichung der privaten Pflegedienste? Natürlich darf das Geld in der Pflege nicht abfließen an internationale Finanzspekulanten oder Hedgefonds. Pflege darf kein lukrativer Markt für Aktionäre sein. Wenn private Kapitalanleger hohe Gewinne aus der Pflege ziehen wollen, muss dem ein Riegel vorgeschoben werden. Sie liefern aber keinerlei Lösung, wie das geschehen soll. Mit diesem Antrag versuchen Sie lediglich, sich einen sozialen Anstrich zu verpassen.
Dieser Sozialpopulismus ist nicht nur primitiv, sondern völlig unglaubwürdig: Sie wollen einerseits mit Ihrem Antrag die Beitragssatzsteigerungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Zahlung eines Bundeszuschusses dämpfen. Andererseits fordert Frau Weidel im Bundestag, Haushaltsmittel für Soziales einzusparen! Wenn es populär erscheint, fordern sie höhere Steuerzuschüsse, wenn es populär erscheint tönen Sie von Reduzierung der Steuer- und Abgabenquote. Sie suggerieren Interessenvertreter der Geringverdiener und Rentner zu sein und machen gleichzeitig Politik für Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche.
Dann wollen Sie im Antrag die Krankenkassen dazu verdonnern, die Kosten für die medizinische Pflege in stationären Einrichtungen zu übernehmen. Dafür gibt es im Sozialgesetzbbuch XI keine Rechtsgrundlage. Allein schon deswegen muss ihr Antrag abgelehnt werden.
Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen würde für die Krankenversicherung Kosten von 2,6 bis 3,5 Mrd. Euro bedeuten. Schon allein diese Dimension zeigt, dass es hier die Einbindung in ein größeres Gesamtkonzept notwendig ist. Doch Sie kommen hier mit einem zweiseitigen Antrag. Sie doktern mit Ihren bundespolitischen Forderungen an den Problemen herum, anstatt sie zu lösen.
Wir GRÜNEN machen uns für eine Pflege-Bürgerversicherung stark, in die alle – je nach Einkommen – einzahlen. Mit dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch wollen wir den Eigenanteil der Pflegebedürftigen deckeln. Diese beiden Ansätze zusammen bilden einen Hebel, der Wirkung entfalten kann. Sie produzieren hier lediglich Überschriften für Pressemitteilungen und Facebook-Artikel. Das zeigt, wie wenig ernst gemeint Ihre Initiative ist.
Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Der Antrag wird der Dimension des zugrundeliegenden Problems nicht gerecht. Einige Punkte sind rechtlich angreifbar. Den Betroffenen helfen populistische Initiativen, wie diese, nicht im geringsten.