Die Mittel für das Landeserziehungsgeld fehlen zur Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels

Zum Wegfall der Einkommensprüfung ab dem 3. Kind beim Landeserziehungsgeld ab dem 1.1. 2016 erklärt Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Statt sich auf die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kitas zu konzentrieren, wird mit der Beibehaltung und Ausweitung des Landeserziehungsgelds durch die CDU/SPD-Koalition ein falscher Anreiz gesetzt.”

“Der Wegfall der Einkommensprüfung ab dem 3. Kind zementiert diese Fehlentwicklung. Den Kitas werden so jährlich 13 Millionen Euro entzogen.“ “Sachsen ist neben Bayern das letzte Bundesland, das am Landeserziehungsgeld festhält. Thüringen und Baden-Württemberg haben sich davon verabschiedet. Ebenso sollten wir es in Sachsen tun.”

“Das von Sozialministern Barbara Klepsch (CDU) bemühte Argument der  >>Wahlfreiheit<< durch das Landeserziehungsgeld überzeugt nicht. Der Sächsische Landesrechnungshof hatte Mitte Oktober 2014 diese familienpolitische Leistung in Frage gestellt.” Die Zahlbeträge seien so gering, dass das Landeserziehungsgeld allein >>keine existenzsichernde Funktion<< hat, kritisiert der Rechnungshof.

Rechnungshofbericht 2014 zum Einzelplan 08: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz www.rechnungshof.sachsen.de/jb2014/JB2014-I-18.pdf

 

Pressemitteilung | 03.01.16
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