Bei systemrelevanten Berufen geht es um die Absicherung überlebensnotwendiger Grundversorgung. Doch Individuum und Gesellschaft brauchen mehr. Ohne Kunst und Kultur geht es nicht. Sie sind Nähr- und Schmierstoff unseres Lebens. Gerade in der Krise werden Künstler*innen, Kreative oder kulturelle Bildung gebraucht. Corona-Hilfen für den Kulturbereich sind Überlebenshilfen für unsere Gesellschaft.
Digitale Sprechstunde Kultur:
Es gibt ein Netz an Bundes- und Landeshilfen für den Kulturbereich. Aber funktionieren diese in der Praxis? Wo sind Lücken? Welche Möglichkeiten haben wir in Chemnitz über Geldleistungen hinaus? In der Digitalen Sprechstunde Kultur höre ich zu, beantworte Fragen, nehme Vorschläge auf. Mittwoch ab 16 Uhr. Anmeldung bitte über volkmar.zschocke@gruene-chemnitz.de oder 0177 16 99 756
Corona-Hilfen für den Kulturbereich
Unterstützung für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen: Anträge auf einen Zuschuss aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes sowie auf ein zinsfreies Darlehen aus dem Programm „Sachsen hilft sofort“ des Freistaates können bei der SAB gestellt werden. Beide Programme wurden zunächst zur Deckung laufender Betriebskosten aufgelegt. Der Bundeszuschuss deckt bislang den Unternehmer*innenlohn nicht. Der Bund verweist dafür auf die „Corona-Grundsicherung“. Das Darlehen der SAB kann hingegen nun auch zur Deckung des Unternehmer*innenlohns beantragt werden, wenn die Darlehenshöhe mindestens 5.000 Euro beträgt und „vier Zwölftel des Vorjahresgehalts die 5.000 Euro-Grenze überschreiten“.
Informationen der Staatsregierung Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Soforthilfe in der Coronakrise über die SAB
Übersicht des Landesverbandes Kreatives Sachsen zu Unterstützungsangeboten von Bund, Freistaat und Kommunen
Sozialschutz-Paket („Corona-Grundsicherung“): Ich höre oft, dass es als eine Zumutung empfunden wird, den Weg über Hartz4 zu gehen, obwohl frau/man gar nicht arbeitssuchend ist, sondern allein durch die Krise gerade kein Einkommen erzielen kann. Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung ist ein neues Gesetz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Dieses Gesetz ergänzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können auch Menschen, die gar nicht arbeitsuchend sind, finanziell unterstützt werden – mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.
Information der Bundesagentur zum Sozialschutz-Paket
Schutzschirm Kultur Sachsen: Ein gesondertes Maßnahmenpaket für den Kulturbereich wurde am 7.4. von der Staatsregierung auf den Weg gebracht. Damit werden zunächst rund zehn Millionen Euro zusätzlich für Einrichtungen und Kulturschaffende zur Verfügung gestellt. So können die Kulturräume geförderten Kulturschaffenden Ausfallhonorare zahlen lassen und die freien Träger und Honorarkräfte der musisch-kulturellen Bildung in Sachsen werden aufgefangen. Zudem wird ein Sonder-Stipendium der Kulturstiftung des Freistaates für Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten aufgelegt. Es ermöglicht ihnen eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit unter besonderen Umständen. Weitere Details zu den Antragsbedingungen: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Städtische Hilfsprogramme für Soloselbständige: Bei der Corona-Grundsicherung des Bundes ist zwar die Vermögensprüfung ausgesetzt, allerdings nicht die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft. Das Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und FreiberuflerInnen wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1000 Euro gewährt. Auch Leipzig scheint darüber nachzudenken, so etwas einzuführen. Solche Programme bergen allerdings die Gefahr der Überforderung der kommunalen Ebene.
Unterstützung für freie gemeinnützige Kulturträger: Das Zuschussprogramm des Bundes schließt gemeinnützige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform ein, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind. Beim antragstellenden Träger muss jedoch ein erheblicher Teil der Einnahmen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, die durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden. Er darf sich nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln oder Sponsoring und in geringerem Umfang gewerblich finanzieren. Die Mehrheit der in den Kulturräumen geförderten gemeinnützigen Träger dürfte damit nicht auf das Programm zurückgreifen können. Beim Darlehensprogramm des Freistaates sind gemeinnützige Träger per se ausgeschlossen, auch wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Hier ergibt sich eine Lücke, die möglicherweise mit gesonderten Mitteln für die Kulturräume geschlossen werden muss.
Umgang mit bereits bewilligten Fördermitteln: Die Staatsregierung hat in ihren Anwendungshinweisen zum Fördervollzug den Kulturräumen und Kommunen einen großzügigen Ermessensspielraum eingeräumt, damit Einrichtungen und Projekte nicht mit Rückzahlungen konfrontiert werden, auch wenn Projekte und Veranstaltungen abgesagt werden mussten/müssen bzw. auf Grund der Corona-Krise der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann. Wenn eine Maßnahme vorerst abgesagt werden musste, sollte diese nach Möglichkeit in anderer Form umgesetzt oder später nachgeholt werden. Zudem wird mit dem Kultur-Schutzschirm (s.o.) den Kulturräumen gestattet werden, Ausfallhonorare zu zahlen.
Anwendungshinweise zum Fördervollzug im Zusammenhang mit Corona