Bund-Länder-Treffen Naturschutz in Berlin

Heute habe ich mich mit Abgeordneten und Mitarbeitenden der BÜNDNISGRÜNEN Fraktionen aus den Ländern im Bundestag getroffen. Dort haben wir uns mit unseren Bundestagsabgeordneten über die aktuellen Herausforderungen im Naturschutz ausgetauscht. Wir sprachen zum Beispiel über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Bundesländern, über Artenhilfsprogramme, aber vor allem über das gerade in Bundestag und Bundesrat beschlossene Energiepaket und die damit verbundenen Änderungen im Bundesnaturschutzrecht.

Es ist keine einfache Situation. Über Jahrzehnte dominierte in Deutschland eine Politik, die das Land in eine gefährliche Abhängigkeit von Importen fossiler Energien gebracht hat. Die Energiewende und mehr Anstrengungen für echte Energieautarkie wurden sehenden Auges verschleppt. Jetzt gehen die Preise für Öl und Gas durch die Decke und der Druck auf die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien steigt enorm. Die Geschwindigkeit soll verdreifacht werden. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen. Dem Ausbau erneuerbarer Energien ist nun gesetzlich ein überragendes öffentliches Interesse zugeschrieben.

Aber der Naturschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. Denn Klimakrise und Biodiversitätskrise bedingen und verstärken sich gegenseitig. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und gerade die beschlossene Planungsbeschleunigung birgt beim Natur- und Artenschutz noch Risiken. Wenn beispielsweise die Vorhabenträger für Windenergieanlagen künftig von eigenen Kartierungen von Brutplätzen entlastet werden sollen, führt das nur dann zu einer Planungsbeschleunigung, wenn aktuelle Daten bei den Behörden vorliegen. Ist das nicht der Fall, müssen die Kartierungen von den Umweltbehörden vorgenommen werden. Gerade bei kollisions- und störungsempfindlichen Arten muss das dann auch regelmäßig wiederholt werden. Bei der aktuellen Personalsituation kann dies am Ende sogar zu einer Verlangsamung der Planung führen. Gerade die für Naturschutz Verantwortlichen müssen jetzt darauf achten, dass die notwendigen Artenschutzuntersuchungen auch tatsächlich gemacht werden – selbst wenn dies am Ende mehr Personal in den sowieso schon extrem unterbesetzten Naturschutzbehörden erfordert. Das ist zuallererst zum Schutz der betroffenen Populationen zwingend. Doch auch im Hinblick auf mögliche Klagen müssen die Genehmigungen rechtsfehlerfrei sein.

Auch zu weiteren möglichen Klippen und Untiefen der neuen Gesetzeslage haben wir uns ausgetauscht. Die Praxis wird die jeweiligen Bedarfe zur Konkretisierung und Nachsteuerung auf Landesebene offenbaren. Planungsbeschleunigung ja, aber im Einklang mit Natur- und Umweltschutz. Dieser Herausforderung stellen wir uns gemeinsam.

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