BÜNDNISGRÜNE: Standortkonzept 2011 unverzüglich umfassend evaluieren

Pressemitteilung

Lippmann: Wir fordern die Zurückstellung von Standort-Entscheidungen bis zur Vorlage der Evaluierung des gesamten Standortkonzepts.

Dresden. Zur Diskussion um das Standortekonzept für die Verwaltungssitze im Freistaat Sachsen erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Standortkonzept der schwarz-gelben Regierung aus dem Jahr 2011 sah eine Reihe von Schließungen und Umsiedlungen von Behördenstandorten im Freistaat Sachsen vor. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben dieses Konzept abgelehnt. Wir haben den Verlust an bürgernaher Verwaltung und die erheblichen Kosten, die damit einhergehen sollten, kritisiert. Zudem fehlte es schon 2011 und bis heute an einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die haben wir BÜNDNISGRÜNEN seither u.a. mit Anträgen im Landtag regelmäßig eingefordert.“

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns als BÜNDNISGRÜNE in den Koalitionsverhandlungen für eine Evaluierung des Standortkonzepts eingesetzt und im Koalitionsvertrag vereinbart:  >>Wir stehen für eine bürgernahe Verwaltung. Das Standortkonzept werden wir daher mit Blick auf die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, eine ausgewogene Verteilung von Standorten, insbesondere im ländlichen Raum, die Kosten und die Umsetzung des Personalkonzepts unter Einbeziehung der Personalvertretungen evaluieren.<<
Diese Evaluierung wurde, soweit wir wissen, noch nicht begonnen. Das Ganze ist intransparent und das ist nicht hinnehmbar.

„Dass das Finanzministerium nunmehr ohne Vorlage der vereinbarten Evaluierung und ohne Kabinettsbefassung Tatsachen schaffen will und von Investitionen in das Finanzamt in Annaberg unter Entscheidung des Erhalts von Außenstellen in Schwarzenberg und Stollberg abweicht, läuft der politischen Zielsetzung der Koalition zuwider.
Wir fordern die Zurückstellung einer solchen Entscheidung bis zur Vorlage der Evaluierung des gesamten Standortkonzepts. Gerade mit Blick auf eine ausgewogene Verteilung von Standorten, die bereits erfolgte Umsetzung der Standortkonzeption, die Entwicklung des Personals und die Kosten des Standortkonzepts ist eine breite Diskussion in Regierung, Landtag, den Kommunen und den Personalvertretungen dringend erforderlich. Ein Alleingang des Finanzministeriums per Federstrich ist auch mit Blick auf die bereits umgesetzten Schließungen – etwa des Amtsgerichts Annaberg – nicht akzeptabel.

„Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele und fordern, dass mit der Evaluierung des Standortkonzepts im vereinbarten Umfang unverzüglich begonnen wird. Erst in Ansehung des Ergebnisses dieser Evaluierung und des ebenfalls zu erarbeitenden Personalkonzepts sind wir bereit, in breiter Diskussion mit allen Betroffenen, über Behördenstandorte zu diskutieren und notwendige Korrekturen transparent vorzunehmen.“

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