Biergarten ja, Naturzerstörung nein

Ein kleiner Radlerhof am Chemnitztalradweg mit Biergarten und Spielplatz mitten im Grünen ist eine gute Idee, die ich befürworte. Ein naturnah gestalteter und sich in die wunderschöne Umgebung integrierender Rastplatz wird von Gästen und Anliegern bestimmt auch gut angenommen.

Entlang der Unteren Hauptstraße und des Waldweges im Ortsteil Wittgensdorf soll nun nach heutigem Ausschussbeschluss der Bebauungsplan „Ortseingang Wittgensdorf, Untere Hauptstraße“ aufgestellt werden. Das hatte der Ausschuss 2020 schon einmal abgelehnt. Denn das gesamte Areal befindet sich im Außenbereich, in einem Landschaftsschutzgebiet mit einem angrenzenden FFH-Gebiet. Die Vorlage kam nun erneut auf die Tagesordnung unter Einbeziehung der Fläche für den geplanten Biergarten. Als Planungsziele sollen nunmehr neben der Festsetzung eines Wohngebietes auch ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biergarten“ und die Sicherung und Weiterentwicklung des städtischen Parkplatzes definiert werden.

Ziel des gesamten Verfahrens muss ein hoher Schutz von Artenvielfalt, Natur, Landschaft und Boden sein – bei Akzeptanz von sanfter, naturnaher Freizeitnutzung. Alle Eingriffe müssen sensibel erfolgen. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag formuliert, der weitere Planungsziele ergänzt:

  • Sicherung raumwirksamer Grünräume mit Erhalt und Wiederherstellung des Großgrünbestandes,
  • Erhalt der Schutzfunktion gegen Abschwemmungen und Bodenabtrag,
  • Erhalt und Wiederherstellung der natürlichen Wasseraufnahmefähigkeit der Böden,
  • Erhalt der natürlichen Hangstabilisierung,
  • Verminderung der Hochwassergefahren.

Wir wollten damit sicherstellen, dass die Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden minimiert und das Maß der baulichen Nutzung entsprechend beschränkt und das Maß der Bodenversiegelung und Bodenverdichtung auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Alle nicht bebauten Flächen sollen mit natürlichen, wasseraufnahmefähigen Böden erhalten oder hergestellt werden und anfallendes Regenwasser vollständig auf der Fläche zurückgehalten werden.

Im Gebiet des geplanten Biergartens werden allerdings bereits täglich Fakten geschaffen: Der gesamte Aufwuchs inklusive Boden, Vegetation und Baumbestand wurden beseitigt und es erfolgt großflächige Schotterung und Asphaltierung. Eigentlich dürfen keine Bautätigkeiten erfolgen, solange es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt.

Die Punkte unseres Änderungsantrages sind keine neuen Anliegen, sondern im Wesentlichen der Begründung der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss entnommen. Dort heißt es beispielsweise: “Die Fläche des Radlerhofs ist aus Gründen des Natur- und Bodenschutzes stark zu begründen” oder „Es muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund des Fassungsvermögens der Kanäle das anfallende Regenwasser vollständig oder zumindest in hohem Maße auf den Baugrundstücken zurückgehalten werden muss.“ Auch wird im Aufstellungsbeschluss ausgeführt, dass der Ausbau des städtischen Parkplatzes erfolgen soll, der ja am geplanten Biergarten sehr gut angrenzt, so dass keine weiteren Parkplätze im Sondergebiet notwendig sind (von Personal und Anlieferungen abgesehen).

Auf Grund der fehlenden Zustimmung (4 Ja, 4 Nein) zu der von uns beantragten und aus unserer Sicht unerlässlichen Ergänzung haben wir den Aufstellungsbeschluss nicht unterstützt. Es ist für mich unverständlich, warum dieselben Fraktionen, die noch vor zwei Jahren mit dem Argument des sensiblen Landschaftsschutzgebietes den Aufstellungsbeschluss ablehnten, jetzt plötzlich dagegen sind, dass die Sicherung von Natur-, Landschafts- und Bodenschutz ein Planungsziel werden.

Wie geht es weiter? Das Ausgliederungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet wird parallel zum Bebauungsplanverfahren und zur Änderung des Flächennutzungsplanes geführt. Das erfolgt über das Umweltamt. Die Verfahrensführung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes liegt beim Stadtplanungsamt. Es wird eine mehrstufige Beteiligung geben, bei der sich Betroffene und Träger öffentlicher Belange zu Wort melden können und deren Einwendungen abgewogen werden.

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