Bericht vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 25.4.2023

Zu Beginn wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Bornaer Straße“ beschlossen. Dabei wurden alle Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung einzeln aufgerufen, abgewogen und abgestimmt. Das dauert immer eine Weile, aber so fällt kein Hinweis durchs Raster und es wird demokratisch entschieden, was berücksichtigt wird und was nicht. Unser Antrag für einen durchgängigen und öffentlichen Fuß- und Radweg zwischen Auerswalder- und Bornaer Straße wurde im Bebauungsplan bereits eingeordnet.

Heideschänke

Der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Gegenüber Heideschänke“ wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses zurückgestellt, damit wir uns alle noch mal ein Bild machen können, was dort bereits entstanden ist. Die Presse hat dazu mehrfach berichtet. Nachdem die beliebte Heideschänke für Wohnbebauung abgerissen wurde, gibt es jetzt wieder einen kleinen Imbiss, der sich großer Beliebtheit erfreut. Wir haben den Aufstellungsbeschluss unterstützt. Wir wollen die gastronomische Nutzung dort ermöglichen – aber keine Wohnbebauung. Die Eingriffe in Natur und Boden sollen minimiert und das Maß der baulichen Nutzung entsprechend beschränkt bleiben. Das ist für uns mit den geplanten Tiny-Häusern für Imbiss und touristische Übernachtung vorstellbar. Wir sind froh, dass in der Ausschuss-Diskussion ein unbürokratischer Weg gefunden werden konnte, diese beabsichtigte Freizeit-Nutzung verbindlich in einem Vertrag zu vereinbaren, sodass diese auch dauerhaft darauf beschränkt bleibt und das schöne Naturgrundstück nicht sukzessive zugebaut wird, wie das Grundstück der ehemaligen Heideschänke.

Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet

Erfolgreich haben wir beim Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nördlich der Altchemnitzer Straße“ gegen die Beschränkung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen interveniert. Im Plangebiet befinden sich gemäß Solarkataster zahlreiche Dächer mit einer sehr guten oder guten Solareignung. Der Ausschuss stimmte dafür, in den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen die pauschale Begrenzung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf die straßenabgewandten Seiten komplett zu streichen. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und es gibt inzwischen viele gute Lösungen, wie diese auch im denkmalgeschützten Bestand sehr gut integriert werden können.

Alle Dokumente und Beschlüsse sind hier zu finden: https://sessionnet.krz.de/chemnitz/bi/si0057.asp?smclogonstart=2&__ksinr=107323 

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