Beim Fußverkehr geht in Chemnitz noch mehr!

Chemnitz soll künftig mehr Fußgängerüberwege bekommen. Das hat der Stadtrat heute auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Ich habe den Antrag im Stadtrat erklärt:

Als Erstes soll die Verwaltung die Wünsche und Anregungen für Fußgängerüberwege prüfen, die in den vergangenen fünf Jahren bei der SVC eingegangen sind. Auch die Anregungen der AG Schulwegsicherheit, der Verkehrswacht Chemnitz e.V., vom Fuss e.V., Behindertenbeirat, Seniorenbeirat, den Ortschaftsräten, Stadtteilmanagements und Bürgerplattformen sollen erfragt und ergänzt werden. Nächstes Jahr sollen dem Stadtrat dann die geeigneten Vorschläge vorgelegt werden. Und dann kann der Stadtrat einen Zeit- und Kostenplan beschließen.

Wir haben diesen Antrag schon vor der Corona-Pandemie gestellt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen – zu wichtig um den Antrag jetzt zurückziehen. Aber es ist auch nicht akut. Deshalb haben wir es zwei Ratssitzungen verschoben. Das Thema Fußverkehr läuft auch nicht weg. Es ist ein altes Thema, an dem wir schon lange dran sind. Schon im Jahr 2008 haben wir einen solchen Antrag gestellt. Der wurde damals mit 17 Nein bei 16 Ja-Stimmen abgelehnt, sehr knapp also. Heute haben wir es wieder versucht und eine große Mehrheit hat zugestimmt.

Schon im Jahr 2008 wollten wir ein ausreichendes Maß an Überquerungshilfen. Diese sind vor allem an den hoch mit Verkehr belasteten Straßenabschnitten wichtig. Vorschläge gab es auch schon damals genug. Viele davon sind bereits im alten Verkehrsentwicklungsplan dargestellt. Nicht überall ist ein Zebrastreifen geeignet. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Und kostenneutral ist es auch nicht. Zebrastreifen sind zwar vergleichsweise kostengünstig, aber nicht umsonst: 10.000 bis 15.000 € braucht es für Markierung, Bodenarbeiten und die vorgeschriebene Beleuchtung.

In Chemnitz gibt jetzt schon 40 solche Fußgängerüberwege. Und es gibt eine Reihe von Vorschlägen, die eine Prüfung wert sind. Chemnitz war in den Jahren 2017 und 2018 eine von fünf bundesweiten Modellstädte für die Vorbereitung von kommunalen Fußverkehrsstrategien. Es gab Fußverkehrschecks und Ortsbegehungen. Der Verein Fuß e.V. untersuchte Streckenabschnitte. Dabei ergaben sich einige Ansatzpunkte für die Prüfung von Fußgängerüberwegen (FGÜ):
• Zöllnerstraße, Mittelinsel an die Kreuzung verschieben + FGÜ
• Brühl über Georgstraße, Ampel weg, dafür breiter FGÜ
• direkt vor dem Ausgang des Hbf
• von Pfortensteg zum Rosenhof über Theaterstraße, Fahrspuren einengen + FGÜ
• Bretgasse, Ersatz der Ampel durch FGÜ
• Querung Kaßbergstraße zur/von der Gerichtstraße

Auch die AG Sonnenberg hat eine Liste mit Vorschlägen erstellt:
• an der Weerth-Schule/Voigtbäcker/Übergang zur Haltestelle Bus 31 zusätzlich zur Mittelinsel Zebrastreifen
• Zebrastreifen am Einkaufsmarkt “Netto” in der Tschaikowskistraße beim Übergang in die “Bunten Gärten”
• Zebrastreifen an der südlichen Zietenstraße zusätzlich zur Mittelinsel
• Zebrastreifen an der Humboldtstraße zusätzlich zur Mittelinsel
• Zebrastreifen an der Hainstraße/Ecke Lessingstraße
• Zebrastreifen an der Kreuzung Hainstraße/Gießerstraße
• durchgängige mit Bäumen bepflanzte Mittelinsel an der Dresdner Straße von der Lessingstraße bis zur Gießerstraße, Bedarfsampeln
• Mittelinsel auf der Fürstenstraße, die die Markusstraße unterbricht und nur Radfahrer und Fußgänger durchlässt
• Zebrastreifen an der Fürstenstraße/Würzburger Straße (gegenüber der “Sachsenquelle”), wo morgens viele Schüler unterwegs sind
• Zebrastreifen am Eingang vom Brühl-Boulevard, wie er vor der jetzigen Ampelregelung schon einmal bestand
• Zebrastreifen an der Ecke Rudolfstraße/Charlottenstraße vor oder hinter der Bushaltestelle, ggf. auch mit Mittelinsel, wenn in Richtung der Jahnstraße liegend

Es liegen auch viele Einzelvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern vor. Es geht uns zunächst um die Feststellung von Bedarfen und die Prüfung, ob dort nach dem deutschen Regelwerk ein Fußgängerüberweg möglich ist oder nicht. Im Ergebnis der Einzelfallprüfungen kann auch eine Mittelinsel die bessere Wahl sein. Wir wollen keine Ausschließlichkeit und keine Vorfestlegung. Bei Abwägungen und Entscheidungen zur Auswahl der Querungshilfen dürfen nicht nur Kostengründe eine Rolle spielen, gerade wenn es um die Belange behinderter Menschen geht. Viele Blinde haben sich zum Beispiel an die akustischen Signale der Ampel gewöhnt. Das muss bei Änderungen beachtet werden.

Mit dem Beschluss ist es also noch nicht getan. Hier gibt es einige dicke Bretter zu bohren. Aber da werden wir weiter dran bleiben. Denn beim Fußverkehr geht in Chemnitz noch mehr.

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