Auswirkungen der Fernwärmepreisstruktur auf Kirchgemeinden

In der Presse wurde über massive Kostensteigerungen bei der Fernwärme in den vier großen Chemnitzer Stadtkirchen St. Markus, St. Jakobi, St. Petri und Schloßkirche berichtet. Kirchen haben große Raumvolumen, werden aber nur zeitweise genutzt – genau das führt im aktuellen Preissystem zu besonders hohen Kosten. Das Problem ist der stark angestiegene Grundpreis. Dieser muss das ganze Jahr über bezahlt werden, obwohl die Kirchen nur drei bis vier Monate im Jahr die Heizung nutzen.

Es geht um wichtige Orte des öffentlichen Lebens. Gerade weil die vier Stadtkirchen zentrale Räume für Konzerte, Veranstaltungen und kulturelle Angebote in Chemnitz sind und die Fernwärmeversorgung über ein Unternehmen mit städtischer Beteiligung erfolgt, besteht hier ein öffentliches Interesse. Deshalb haben wir eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt – die Antwort „Auswirkungen Fernwärmepreisstruktur auf Kirchgemeinden“ ist ausführlich, bleibt allerdings in einzelnen Punkten unbefriedigend:

So gibt die Verwaltung keine Antwort auf die Frage nach den Auswirkungen auf das kulturelle Leben. Begründung: Es handele sich um eine unzulässige Bewertungsfrage. Wir haben keine politische Wertung verlangt – wohl aber eine nachvollziehbare Darstellung der Bedeutung dieser Gebäude für das kulturelle Leben der Stadt.

Auch bei der Frage nach den Gesprächen mit dem Energieversorger bleibt die Stadt vage. Es ist lediglich von „guten Lösungen“ die Rede. Welche konkret vereinbart wurden, wird nicht benannt. Klar ist: Die Verwaltung hat recht, wenn sie darauf hinweist, dass Sonderbehandlungen kaum möglich sind. Die Fernwärmepreise unterliegen bundesweiten Regeln und kartellrechtlichen Vorgaben. Einzelne Gebäude können nicht einfach anders behandelt werden. Möglich wäre allerdings, unterschiedlichen Kundengruppen unterschiedliche Preise anzubieten. So bieten zum Beispiel die Potsdamer Stadtwerke Sondertarife für Einrichtungen und Mitglieder der Kirchen in Berlin und Brandenburg an. Ein solcher Sondertarif müsste dann aber gleichermaßen im gesamten Versorgungsgebiet der eins energie gelten und würde sofort die Frage aufwerfen, wer die Mehrkosten trägt. Denn jede Entlastung für eine Kundengruppe würde andere Kundengruppen belasten. So eine Entscheidung müssten die Gesellschafter der eins gemeinsam tragen, die kann weder der OB, noch die Geschäftsführung allein treffen.

Aber genau deshalb sollte es hier nicht beim Verweis auf Sachzwänge bleiben. Dann braucht es den Blick auf weitere Lösungen. Die Stadt nennt selbst hier nur ein Beispiel: die Reduzierung der Anschlussleistung bei einer Kirche. Wenn nun eine Gemeinde einen Kleinkundentarif beantragt, damit die Heizung am Netz bleiben kann und im Winter nicht einfriert, aber damit letztendlich die Kirche nicht beheizen kann, ist das auch keine wirkliche Lösung.

Offen bleibt für uns: Welche konkreten Einsparmaßnahmen können tatsächlich umgesetzt werden? Welche technischen Lösungen sind möglich? Würde ein anderes Heizssystem in Verbindung mit einer Solaranlage auf dem Kirchendach in die Zukunft führen? Was sagt der Denkmalschutz dazu? Welche Förderprogramme können genutzt werden? Und welche Unterstützung kann die Stadt leisten, um unsere kulturelle Infrastruktur zu sichern?

Die Antworten zeigen: Die Spielräume bei der Preisbildung sind begrenzt – der politische Gestaltungsauftrag bleibt aber bestehen. Wir drängen weiter auf eine Klärung. Die Sicherung kultureller Orte darf nicht an den Energiekosten scheitern.

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