Auenrevitalisierung: Renaturierung von Fließgewässern weiter konsequent umzusetzen

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Auenprogramm realisieren und Renaturierung von Fließgewässern konsequent umsetzen“ (Drs 7/7253)
36. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 29.09.2021

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in meiner Kindheit haben sie gestunken, waren voller Gift und in vielen Abschnitten praktisch tot. Den Flüssen und Bächen in meiner Heimat geht es heute wieder viel besser, aber noch lange nicht gut. Ihr Zustand entspricht häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben. In vergangenen Jahrhunderten entstanden Deiche, um die wertvollen Auenböden landwirtschaftlich zu nutzen, Flüsse wurden für die Energiegewinnung wichtiger. Sie dienten zudem als kostenlose Abwasserentsorgung für Haushalte und Industrie. Im Ergebnis finden wir begradigte und verbaute Ufer vor, Querbauwerke, fehlende Gehölzsäume, abgetrennte Altarme, Belastungen im Sediment mit Eisen, Schwermetallen und auch radioaktiven Stoffen. Zudem leiden manche Auen unter einseitigem technischen Hochwasserschutz: Wasserarmut und damit einhergehend Biotop- und Artenschwund sind die Folgen.

Heute haben wir die Chance und die Instrumente, den Flüssen und damit auch dem natürlichen Hochwasserschutz wieder mehr Raum zu geben. Dabei geht es nicht allein um Naturschutz. Naturnahe Flüsse und Auen erbringen auch unzählige ökologische Leistungen für uns Menschen. Diese sind von unschätzbarem Wert. Die komplexen Flusssysteme von Elbe, Mulde, Spree, Neiße, Schwarzer und Weißer Elster sind Grundlage für Reichtum von Natur und Kulturlandschaft. Sie sind die Lebensadern unserer Heimat.

Es war daher dringend und richtig, dass die vorherige Regierungskoalition 2019 das Sächsische Auenprogramm auf den Weg gebracht hat. Das Dokument wurde damals allerdings dahingehend kritisiert, dass konkrete Maßnahmen fehlten. Zwei Jahre danach sollen mit dem vorliegenden Antrag nun konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Flächen, aber auch die Konflikte bei der Auenentwicklung und deren Lösung in den Blick genommen werden.

Der Handlungsbedarf ist dringend. Alle Mitgliedstaaten der EU waren und sind verpflichtet, schon bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen“ Zustand zu bringen. Mit dem bisherigen Tempo wird Sachsen dieses Ziel deutlich verfehlen. Denn erst sieben Prozent der sächsischen Fließgewässer befinden sich in einem guten ökologischen Zustand und wir haben nur noch wenige Jahre Zeit. Das ist schon deshalb problematisch, weil wir auch hier direkt in Vertragsverletzungskonflikte mit der EU hineinsteuern. Dass wir uns mit diesen Defiziten in guter Gesellschaft mit den anderen Bundesländern befinden, ist wirklich kein Grund zur Beruhigung. Und es ist auch kein Grund zur Beruhigung, wenn wir auf die Hürden, Konflikte und Verfahren blicken, die bei der Umsetzung von Auenprojekten bewältigt werden müssen.

Es geht aber kein Weg daran vorbei: Wir müssen gemeinsam grenzen- und ressortübergreifend diese riesigen Aufgaben angehen. Die Zielkonflikte zwischen Auenschutz, Landwirtschaft und Hochwasserschutz müssen jetzt gemanagt und zügig gelöst werden. Dabei müssen Biodiversität und der Erhalt auentypischer Lebensräume oberste Priorität bekommen.

Dafür braucht es vor allem Verhandlung und Ausgleich. Denn allein mit der Forderung, dass diese Ziele nicht dem Hochwasserschutz oder wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden dürfen, ist es nicht getan. Wir leben in einem Rechtsstaat. Eigentümerrechte können nicht per Verordnung entzogen werden.

Es braucht auch mehr Personal zur Koordinierung des Auenprogramms. Das war auch Thema der Haushaltsberatungen. Für eine wirksamere Umsetzung der Projekte braucht es Menschen im Ministerium, beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, aber auch bei der Landestalsperrenverwaltung.

Es braucht Investitionsmittel, um die Maßnahmen zu finanzieren. Aus dem Sofortprogramm der Staatsregierung stehen für das Auenprogramm bereits mehrere Millionen zur Verfügung. Um die sächsischen Auenlandschaften entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie zu entwickeln, muss dies in den kommenden Doppelhaushalten kontinuierlich fortgesetzt werden.

Es muss ein Flächenpool geschaffen werden, um überhaupt an die für die Umsetzung des Programms notwendigen Grundstücke zu kommen. Hier ist kreis- und ressortübergreifende Koordination wichtig, um immer ausreichend Entwicklungs- und Tauschflächen für Auenprojekte zu haben.

Es braucht vor allem Projektträger vor Ort, die Auenprojekte initiieren und umsetzen. Das können Vereine, Verbände, aber auch die Gemeinden vor Ort selbst sein.

Und es braucht Fördermittel und Partner für den Schutz und die Pflege der dann wiederhergestellten Auen. Auch vorhandene Auen befinden sich oft in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Naturschutzverbände sind hier gute Partner, wenn es um Bewirtschaftung und begleitende Umweltbildung geht. Aber auch diese Organisationen arbeiten überwiegend ehrenamtlich und brauchen entsprechende Unterstützung zum Beispiel für erleichterten Flächenerwerb.

Der politische Wille ist da und gegenüber dem Jahr 2019 sind erste Fortschritte bei der Umsetzung erkennbar: Zum Beispiel an der Spree in den Auwäldern bei Lömischau und Neudorf. Hier hat der Fluss wieder mehr Raum erhalten. Naturnahe Gewässer- und Uferstrukturen können sich bilden, die auch seltenen Arten wieder Lebensraum bieten. Auch für eines der größten Auenwaldgebiete Mitteleuropas – den Auwald Leipzig – arbeiten Freistaat und die Stadt Leipzig aktuell an der umfassenden Revitalisierung.

Dies sind nur wenige Beispiele. Unterstützen Sie uns bitte, die Anforderungen des Hochwasser-, Gewässer-, Natur- und Klimaschutzes sowie die einer nachhaltigen Landnutzung zukunftsfähig miteinander zu verbinden. Unterstützen Sie uns bitte, das Auenprogramm weiter zu realisieren und die Renaturierung von Fließgewässern weiter konsequent umzusetzen.

Schlusswort zur Debatte: 

Ich danke für die konstruktive Debatte. Deutlich geworden ist, was der Freistaat selbst tun kann und wo er auf Partnerinnen und Partner zwingend angewiesen ist. Deutlich geworden ist, dass viele verschiedene Ressourcen und Möglichkeiten erschlossen werden müssen, um mehr Projekte der Auenrevitalisierung schneller zu realisieren. Deutlich geworden ist, wie notwendig es ist, gemeinsam das Tempo zu erhöhen, gemeinsam vor Ort gute Lösungen zu erarbeiten und diese dann gemeinsam zügig umzusetzen. Sonst läuft uns die Zeit davon.

Deshalb möchte ich hier noch einmal bei der kommunalen Ebene werben, sich bei der Umsetzung vor Ort zu engagieren: Wenn alle an einem Strang ziehen, kann mehrfacher Gewinn entstehen

Für naturnah ausgeführtem Hochwasserschutz, für die Hochwasserschadensbeseitigung an Gewässern, für Wasserreinigung und Nährstoffrückhalt, für die Artenvielfalt, für die Zielerreichung der NATURA 2000-Verpflichtungen und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aber vor allem auch für Landschaftsqualität und damit für Erholung und die Attraktivität unserer sächsischen Flussregionen. 

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung zum Antrag. damit die notwendigen Maßnahmen für die Renaturierung von Fließgewässern weitergeführt und die Flächen für die angestrebte Auenentwicklung gesichert werden können. Spätestens in zwei Jahren soll das Thema im Rahmen eines Fortschrittsbericht wieder auf die Agenda des Landtages.

Vielen Dank.

Weiterführende Informationen:

>> Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD: “Auenprogramm realisieren und Renaturierung von Fließgewässern konsequent umsetzen” (Drs 7/ 7253)

>> Kurzes Erklärvideo des NABUs auf YouTube: “Wunderwerk Flüsse: Das leisten unsere blauen Lebensadern”

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