– Es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Arbeit des jetzigen Landesbeauftragten begann im Jahr 2011 unter denkbar schlechten Voraussetzungen.
Die Besetzung erfolgte von der damaligen Koalition machtpolitisch, die Chance einer breiten demokratischen Mehrheit wurde verspielt.
Ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, eine fraktionsübergreifende Mehrheit zu organisieren, wurde damals ein Kandidat gewählt,
dem die Verfolgtenverbände und Aufarbeitungsinitiativen ihre Unterstützung verweigert hatten.
Durch diese politische Instrumentalisierung wurde nicht nur das Amt beschädigt. Auch für Lutz Rathenow selbst waren das schlechte Startbedingungen. Denn er konnte sich damals nur auf die Mindestanzahl der Stimmen im Landtag stützen.
Vor der Wahl hätten zudem die Rechtsgrundlagen für das Amt verbessert werden müssen, wie es von den Verbänden und von uns mehrfach vorgeschlagen wurde.
Trotz dieser schlechten Voraussetzungen hat er und seine nur vier Mitarbeiterinnen in den letzten Jahren viele wertvolle Leistungen erbracht, vor allem auch im Bildungsbereich.
Und er hat uns in vielen speziellen Aufarbeitungsfragen jenseits von Stasi-Unterlagen unterstützt, wie zum Beispiel der komplizierten DDR-Heimkinderproblematik.
Dafür an dieser Stelle Dank!
Uns liegen nun die Berichte aus den letzten vier Jahren der Tätigkeit des Landesbeauftragten vor.
Sie sind ein weiterer Beleg dafür, dass Amtsbezeichnung und Aufgabenfeld viel zu eng gefasst sind. Die Berichte zeigen auf, dass es um viel, viel mehr geht als um Stasi-Unterlagen. Es geht um die weiter notwendige Aufarbeitung der DDR-Diktatur, insbesondere die Tiefenwirkungen und Verästelungen des Apparates in Gesellschaft, Staat, Blockparteien und Justiz.
Es geht um die Wirkmechanismen auf das gesamte Alltagsleben der Bevölkerung. Und das geht zwangsläufig über die Betrachtung des MfS und seiner Opfer weit hinaus!
Partei- und Staatsführung in der DDR verfolgten das Ziel, im Interesse der vermeintlich ‚richtigen‘ Weltanschauung alle Räume der Gesellschaft tief zu durchdringen.
Der Alltag in der DDR funktionierte nur mit hohem Anpassungsdruck auf die gesamte Bevölkerung.
Dies führte den Begriff der „Diktatur des Proletariats“ völlig ad absurdum, denn es war keine Herrschaft der Werktätigen, sondern die einer Führungselite, die Angst als Mittel ihrer Herrschaft nutzte.
Ein verklärender Rückblick auf die DDR gelingt immer nur dann, wenn diese Lebenswirklichkeit ausgeblendet wird: Maulkörbe, Zensur und Gängelung. Jeder offene Diskurs über gesellschaftliche Probleme und Fragen wurde verhindert.
Wer sich nicht systemkonform verhielt, wurde z.B. zu Abitur oder Studium nicht zugelassen, durfte den gewünschten Beruf nicht erlernen, flog von der Hochschule, bekam Ärger mit der Stasi oder fand sich in politischer Haft wieder.
Selbst Kinder wurden aus politischen Gründen ihren Eltern entzogen, kamen ins Heim oder wurden zwangsadoptiert. Die Betroffenen suchen bist heute nach ihren Angehörigen.
Viele traumatische Erfahrungen sind nicht aufgearbeitet und brechen heute, nach Jahrzehnten schmerzhaft wieder auf.
Die DDR vermittelte nicht nur das permanente Gefühl von Unfreiheit und Eingeschlossenheit. Sie zerstörte auch systematisch die Lebenschancen von unangepassten oder auch nur zu unvorsichtigen jungen Menschen. Bildungs- und Berufswege wurden verunmöglicht, das hat Nachwirkungen bis heute.
Aber auch andere Prägungen wirken bis heute:
Wenn ich mir anschaue, wer heute zu PEGIDA geht, dann ist das überwiegend eine Altersgruppe, die ihre gesellschaftliche Prägung in der DDR erfahren hat. Wie offener Diskurs funktioniert, was es heißt, sich in ein demokratisches Gemeinwesen konstruktiv einzubringen, hat diese Gruppe in der DDR nicht gelernt.
Und mangels entwickelter Debattenkultur in Sachsen konnte diese Lernerfahrung in den letzten 25 Jahren nur schwer nachgeholt werden.
Die notwendige Aufarbeitung der DDR-Diktatur umfasst daher viel, viel mehr als Stasi-Unterlagen:
Dazu gehören
• Förderung der politische Bildung und des Erlernens von Diskursfähigkeit
• insbesondere eine verstärkte Aufklärung der jungen Generation über die Geschichte der DDR und die realen Lebensbedingungen
• sowie die Begleitung und Unterstützung von Initiativen und Einrichtungen, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur beschäftigen und eine differenzierte und inhaltlich breite Auseinandersetzung ermöglichen.
Denn Menschen, die im DDR-Repressionsapparat involviert waren, sei es bei SED, FDJ, in der Jugendhilfe, in den Betrieben, Schulen oder Universitäten oder bei Armee, Polizei oder DDR-Justiz haben auf vielfältige Weise in Familien, Biografien oder Persönlichkeitsrechte nachhaltig negativ eingegriffen. Eine alleinige Fokussierung auf Stasi-Unterlagen wird der Komplexität der Wirkmechanismen der SED-Diktatur nicht gerecht.
Nachdem in der letzten Legislatur der Anlauf zu der Reform des Gesetzes gescheitert ist, wäre es doch jetzt mit den geänderten Mehrheiten möglich, die Rechtsgrundlagen für Aufarbeitung der SED-Diktatur endlich zu verbessern. Das ist längst überfällig!
Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben dies bereits getan. Sie haben ihre Gesetze vor allem 3 Bereichen novelliert:
1. Die Arbeit des Landesbeauftragten wird nicht länger auf die Staatssicherheit verengt.
25 Jahre nach dem Ende der DDR ist es gerade im Interesse der jungen Generation wichtig, die Beauftragten mit der Aufarbeitung
von Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen zu betrauen.
Mit dieser Erweiterung des Aufgabenfeldes muss eine Veränderung der Amtsbezeichnung einhergehen.
2. Die Unterrichtung über die Wirkungsmechanismen der SED-Diktatur muss in einem ausdrücklich formulierten Bildungsauftrag Ausdruck finden.
Dazu gehört auch die Dokumentationsarbeit.
Ebenso ist die Kooperation mit den in Sachsen tätigen Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen in das Gesetz aufzunehmen.
3. Der Landesbeauftragte darf sowohl bei Vorschlag und Wahl als auch in der Dienstausübung so wenig wie möglich parteipolitischen Interessen ausgesetzt werden. Ich weiß, dass die Zusammenarbeit zwischen Lutz Rathenow und dem Justizministerium momentan gut funktioniert.
Und ich registriere positiv, wie aufgeschlossen Minister Gemkow für die Arbeit des Landesbeauftragten ist.
Trotzdem gehört dieser Beauftragte schon allein wegen des hohen Anspruchs der Unabhängigkeit nicht einem Ministerium zugeordnet,
sondern dem Sächsischen Landtag.
Meine Damen und Herren von der Koalition,
wir sind gern bereit, an der Novellierung des Gesetzes mitzuwirken, wenn sie uns dazu einladen.
Vielen Dank!
27. Sitzung des Sächsischen Landtags, 03. Februar 2014, TOP 13