Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz vom 20.07.2026
Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss entstandene Schäden ausgleichen. Doch in Chemnitz bleiben einige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen seit Jahren unerledigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat wiederholt festgestellt, dass vorgeschriebene Maßnahmen für mehrere realisierte Bauprojekte bis heute nicht umgesetzt wurden. Dabei geht es unter anderem um den Autobahnzubringer Kalkstraße, das Gewerbegebiet Rottluff-West sowie weitere Straßenbaumaßnahmen.
Mit einem Antrag schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Umsetzungsplan sowie ein jährliches Monitoring aller offenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Dazu erklärt Volkmar Zschocke, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion: „Uns ist bewusst, dass angesichts der Haushaltslage nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können. Aber gesetzliche Verpflichtungen sollten nicht über Jahre hinweg verzögert werden. Wer Natur beseitigt, muss auch für den notwendigen Ausgleich sorgen.“
Für die Eingriffe durch den Bau des Autobahnzubringers Kalkstraße war laut Baubeschluss als Ausgleich zum Beispiel die Anlage eines naturnahen Stillgewässers vorgesehen. Für das Gewerbegebiet Rottluff-West waren Renaturierungsmaßnahmen entlang der A72 geplant. „Während die Eingriffe längst erfolgt sind, ist auf den vorgesehenen Flächen keine Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zu erkennen.“ so Zschocke.
Die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von insgesamt 1,38 Millionen Euro ist laut Rechnungsprüfungsamt weiterhin nicht gesichert: „Je länger die Umsetzung hinausgeschoben wird, desto höher können die Kosten ausfallen. Wir wollen Transparenz, einen Plan zur schrittweisen Umsetzung und eine regelmäßige Berichterstattung.“ erläutert Zschocke den Antrag seiner Fraktion.
„Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind kein freiwilliger Beitrag zum Naturschutz, sondern gesetzliche Pflicht. Werden diese Maßnahmen über Jahrzehnte nicht umgesetzt, bleibt die ökologische Aufwertung aus. Das widerspricht dem Zweck der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung.“ so Zschocke abschließend.
Beschlussantrag „Ausstehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“
Rechnungsprüfbericht 2025: I-034/2025
Rechnungsprüfbericht 2022: I-012/2023
