Wärmeplanung: Verlässliche und bezahlbare Perspektiven – keine einseitige Abhängigkeit von kostenintensiver Infrastruktur

Gestern wurde im Ausschuss für Eigenbetriebe, Umwelt und Sicherheit der Entwurf der Chemnitzer Wärmeplanung vorgestellt. Dieser Plan beschreibt, wie Chemnitz seine Wärmeversorgung in den kommenden Jahren klimaneutral und zukunftssicher gestalten kann. Chemnitz muss – wie alle größeren Städte in Deutschland – einen solchen Wärmeplan aufstellen, weil der Bund durch das Wärmeplanungsgesetz eine bundesweite Pflicht eingeführt hat.

Der notwendige Transformationsprozess im Wärmesektor ist zur Erreichung der Klimaschutzziele zwingend. Es gibt zwar einen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich, der Anteil an erneuerbarer Wärme stagniert allerdings seit Jahren im einstelligen Bereich. Der Stadtrat Chemnitz hat eine weitestgehende Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 beschlossen. Die Wärmeplanung darf daher nicht auf die lange Bank geschoben werden!

Der Ausschuss sollte den vorgelegten Entwurf gestern billigen, damit er veröffentlicht werden kann. Nachdem Vertreter mehrerer Fraktionen sich für eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Januar ausgesprochen hatten, ließ der zuständige Bürgermeister Knut Kunze nicht darüber abstimmen. Ich hatte einen Änderungsantrag vorbereitet, mit dem die Wärmeplanung für die BÜNDNISGRÜNE Ratsfraktion zustimmungsfähig werden würde. Auch darüber wurde nicht abgestimmt.

Mit dem Änderungsantrag möchten wir erreichen, dass der Entwurf überarbeitet wird: Die „Wasserstoffprüfgebiete“ sollen den „Prüfgebieten mit ausstehender Entscheidung zum Energieträger“ zugeordnet werden. Der gestern vorgelegte Entwurf weist Gebietstypen mit potenziellen Versorgungsoption aus. Die Bezeichnung „Wasserstoffprüfgebiet“ vermittelt aus unserer Sicht den Eindruck, dass in diesen Gebieten künftig die Wärmeversorgung mit Wasserstoffheizungen möglich werden könnte. Im selben Dokument heißt es jedoch, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine Vorfestlegung im kommunalen Wärmeplan verzichtet und stattdessen im Rahmen eines zweijährigen Arbeitsprogramms eine ergebnisoffene Analyse durchgeführt wird. Demzufolge sind „Wasserstoffprüfgebiete“ nichts anderes als „Prüfgebiete mit ausstehender Entscheidung zum Energieträger“.

Angesichts der unklaren Rahmenbedingungen bei der künftigen Wasserstoffverfügbarkeit sollte aus unserer Sicht nicht so einseitig darauf gesetzt werden, das bestehende Erdgasnetz langfristig weiterzunutzen und später auf Wasserstoff umzurüsten zu können. Das erscheint uns als eine wenig zukunftsweisende Weichenstellung. Denn grüner Wasserstoff wird voraussichtlich knapp und teuer bleiben und vor allem dort gebraucht, wo es keine klimafreundlichen Alternativen gibt – etwa für industrielle Hochtemperaturprozesse wie die Stahlherstellung oder in Bereichen ohne E-Alternative wie Luft- und Schiffsverkehr. Für die Wärmeversorgung von Gebäuden stehen hingegen bereits heute etablierte und wirtschaftliche Alternativen bereit. Wasserstoff wird aller Wahrscheinlichkeit nach nur eine geringe Rolle im Wärmemarkt spielen.

In der Anlage 4 des Entwurfes (Technische und strategische Bewertung der Wasserstofftransformation) wird eine ganzheitliche Transformation des Gasnetzes als die „technisch und wirtschaftlich sinnvollste Option“ dargestellt. Ein alternatives Szenario ohne Gasnetz und verstärkter Elektrifizierung (Wärmepumpen etc.) wurde allerdings gar nicht vollumfänglich untersucht. Das ist aus unserer Sicht ein weiterer Hinweis auf eine zu einseitige Schwerpunktsetzung. Wir brauchen eine Wärmeplanung, die eine verlässliche und bezahlbare Transformation ermöglicht – ohne kostenintensive Strukturen festzuschreiben, deren Nutzung morgen ungewiss ist.

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