Das Rettungsdienstgesetz in Sachsen sieht eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn 95 Prozent der Einsatzfahrzeuge binnen 12 Minuten am Einsatzort eintreffen. So weit die Theorie. Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag, wollte von der Staatsregierung wissen, ob die Vorgabe in der Praxis umgesetzt wird. Viel hat […]