Sport für Menschen mit Behinderungen − Zschocke: Sportförderrichtlinie muss dringend überarbeitet und an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden

 

Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: “Sport für Menschen mit Behinderungen (Behindertensport)” zur 55. Sitzung des Sächsischen Landtags am 18. Mai, TOP 7, Drs 6/9219

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemäß Artikel 11 der Sächsischen Verfassung fördert das Land die sportliche Betätigungen. Die Teilnahme am Sport ist dem gesamten Volk zu ermöglichen. Auf www.sport.sachsen.de heißt es, dass die Sportförderung eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe im Freistaat Sachsen ist. Sport hat eine umfassende Funktion für das Gemeinwohl. Deswegen wurde er als Staatsziel in die Verfassung  aufgenommen.

Zu I: Angesichts der Tatsache, dass Sport ein Staatsziel mit Verfassungsrang ist, staune ich über die Spärlichkeit der Stellungnahme von Minister Ulbig insbesondere zu Punkt I des Antrags der LINKEN-Fraktion. Zugleich wird dadurch deutlich, dass der geforderte Bericht, der Aufschluss über die Situation und die Perspektiven zur Betätigung von Menschen mit Behinderungen im Sport geben soll, tatsächlich erforderlich ist. Der Sächsische Behindertensportverband weist 41.000 Menschen aus, die in im Verband organisierten Sportvereinen Sport und Rehasport treiben. Die gelieferten Zahlen sind jedoch wenig aussagekräftig, wenn sie nicht ins Verhältnis gesetzt werden, wenn vor allem nicht genauer hingeschaut wird. Der begehrte Bericht bildet jedoch die Grundlage für eine kritische und ehrliche Analyse. Er ist erforderlich, um überprüfen zu können, wie das Staatsziel in Sachsen realisiert wird.

Zu II: Zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Förderprogramms für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen leiten mich folgende Erwägungen: Fakt ist, dass es Förderlücken gibt. Fakt ist auch, das diese geschlossen werden müssen, wenn wir die UN-BRK und unseren Aktionsplan ernst nehmen. Am Ende steht das Ziel, dass es auch für Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ist, im Verein Sport treiben zu können, idealerweise gemeinsam mit Freunden und Frendinnen, Bekannten, Kolleginnen und Kollegen oder Klassenkameradinnen und -kameraden aus dem Wohnort. Das muss in Annaberg-Buchholz genauso möglich sein wie in Torgau oder Leipzig. Wenn es dafür Hürden gibt, dann müssen diese identifiziert und abgebaut werden.

Und ja, diese Hürden gibt es.

Problematisch sind für die Sportlerinnen und Sportler immer wieder die Fahrtkosten zu Wettkämpfen und Trainingslagern. Nach der gegenwärtigen Förderausrichtung durch den Landessportbund ist die Übernahme der Fahrkosten zu Trainingslagern und Wettkämpfen nur bei paralympischen Disziplinen förderfähig. Auch dürfen Ligaspiele, beispielsweise im Rollstuhlbasketball nicht gefördert werden. Auch bezüglich des Lebensalters gelten Einschränkungen, die nur eine Förderung von Sportlerinnen und Sportler unter 27 Jahren ermöglicht. Ein Großteil des Breitensports ist dadurch ausgeschlossen. Hier gibt es definitiv eine Lücke, die geschlossen werden muss.

Auch die Anschaffung von besonderen, für den Behindertensport unverzichtbaren Sportgeräten bereitet Schwierigkeiten. Eine Bezuschussung ist zwar über den Landessportbund möglich, was in der Vergangenheit auch vereinzelt umgesetzt wurde. Problematisch war dann aber jeweils die verwaltungstechnische Einordnung der individualisierten Geräte. Bei Prüfungen des SMI und des Landesrechnungshofes gab es regelmäßig Beanstandungen. In der Folge hat der SBV von einer Kostenübernahme Abstand genommen. Dazu kommt, dass auch in diesem Bereich der Breitensport keine Berücksichtigung findet. Der SBV bezuschusst Sportgeräte bis zu 500 Euro. Sportrollstühle, Goalballtore, Blindenfußballbanden oder auch Sledgehockey-Schlitten sind aber viel teurer und die Eigenanteile sind dann immens hoch. Können die Sportlerinnen und Sportler und Vereine zum Beispiel mit Unterstützung von Sponsoren diese Kosten nicht aufbringen, sind die Sportangebote schlicht und einfach nicht umsetzbar.

Zuschüsse zu baulichen Anpassungen von Sportstätten sind überhaupt nicht über den SBV realisierbar. Der Verweis der Staatsregierung auf das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen ‘Lieblingsplätze für alle’ trägt nicht. Die meisten Sporthallen befinden sich nämlich in kommunaler Hand und werden für den Schulsport genutzt. Dabei handelt es sich nicht um ein freiwilliges Angebot der Kommune. Somit ist eine Förderung über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen ausgeschlossen.

Im Gegensatz zur Stellungnahme der Staatsregierung sehe ich enormen Handlungsbedarf. Beim Ziel gehe ich mit dem Antrag der LINKEN konform. Ich glaube jedoch nicht, dass wir ein Sonderprogramm für Behindertensport brauchen. Nein, die bestehenden Förderstrukturen müssen so ausgestaltet werden, das den Bedarfen von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen selbstverständlich entsprochen wird. Dazu haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, den ich im Anschluss einbringen werde.

Zu III: Im Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK spielt die Überarbeitung der Sportförderrichtlinie keine Rolle, d.h. die Überarbeitung ist nicht vorgesehen. Das überrascht mich. Diese ist nämlich angesichts der Schilderungen von eben dringend geboten.

Zum Änderungsantrag:

Wir sind der Auffassung, dass wir keine Sondersportförderung für behinderte Menschen brauchen, sondern dass die Sportförderrichtlinie an die Bedürfnisse einer heterogen zusammen gesetzten Bürgerschaft angepasst werden muss. Durch die aktuell geltende Sportförderrichtlinie werden behinderte Sportlerinnen  und Sportler diskriminiert. Nicht unmittelbar, sondern mittelbar. Eine mittelbarer Diskriminierung liegt nämlich immer dann vor, wenn scheinbar neutrale Verfahren und scheinbar neutrale Regelungen eine bestimmte Gruppe benachteiligt. Und das ist vorliegend der Fall.

Bei der Lektüre der Sportförderrichtlinie wird schnell deutlich, dass sie sich an der Förderung von sportlichen Angeboten ausschließlich an Menschen ohne Einschränkungen orientiert. So wird ein abrechenbarer Übungsleiterschlüssel von 1 zu 10 festgelegt. Schon für Kitas und Schulen gilt ein anderer Betreuungsschlüssel und eine herabgesetzte Klassenobergrenze, wenn behinderte Kinder betreut werden. Nichts anderes kann für Sportgruppen gelten. Der Nachbesserungsbedarf liegt auf der Hand.

Das gleiche gilt für die Förderung von Sportgeräten. Auch in diesem Bereich passt die Förderrichtlinie nicht, sind doch die Sportgeräte bei behinderten Menschen oft individualisiert, was wiederum die Anwendung der Sportförderrichtlinie, insbesondere die Regelungen zur Anschaffung von Großsportgeräten, ausschließt. Auch aus der Schwerpunktbildung, die sich an der Quantität der in den Vereinen organisierten Sportlerinnen und Sportler orientiert und zu einer bevorzugten Förderung bei der Anschaffung besonders teurer Sportgeräte führt, fallen diese Vereine regelmäßig raus. Sie sind quantitativ einfach unterlegen. Auch findet das Engagement zur Öffnung des Regelsports – Stichwort Inklusion – für Menschen mit Behinderungen und umgekehrt keine Berücksichtigung bei der Fördermittelvergabe.

Die Sportförderrichtlinie muss dringend überarbeitet und an die UN-BRK angepasst werden. Die oben geschilderten Förderlücken müssen über die Sportförderungrichtlinie geschlossen werden.

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