Soziales/Doppelhaushalt − Zschocke: Neben der Schulsozialarbeit gibt es nur wenig neue Akzente – GRÜNER Antrag Hebammenversorgung wird fraktionsübergreifend unterstützt

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

der Sozialhaushalt gleicht einem Labyrinth und einem Verschiebebahnhof. Haushaltstitel wurden umbenannt, zwischen den Fachkapiteln ohne Begründung hin und her geschoben. So wird es schwer, diesen Haushalt mit dem vorherigen zu vergleichen. Auch die LIGA oder der Kinder- und Jugendring Sachsen kritisieren die fehlende Transparenz. Bürgerinnen und Bürgern ist es erst recht nicht möglich, den Sozialhaushalt zu verstehen.
Ein weiterer Punkt: Alle Ministerien haben Ergänzungsvorlagen eingereicht – nur das Sozialministerium nicht, obwohl es Nachbesserungsbedarf gab, zum Beispiel durch aktuelle Bundesgesetze. Das hatte zur Folge, dass die Koalition Änderungsanträge auf über 100 Seiten einbringen musste.

Die Koalition verkauft den Sozialetat nun als großen Erfolg. Das trifft in einzelnen Bereichen zu, zum Beispiel bei der Schulsozialarbeit. Darüber hinaus gibt es wenig neue Akzente. Im Gegenteil. In den Haushaltsverhandlungen wurde oft nur Schlimmeres verhindert!

Das sich etwas bewegt hat, lag in vielen Bereichen am Druck der Wohlfahrtsverbände, der Vereine und nicht zuletzt der Opposition. Zum Beispiel bei Familienbildung oder Schwangerschaftskonfliktberatung. Durch wiederholtes Drängen in den Haushaltsberatungen werden nun Gelder für die Einrichtung einer Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlich bereitgestellt.

Unser Antrag zur Hebammenversorgung wird fraktionsübergreifend unterstützt. Es soll also künftig ein Programm geben, das dem Hebammenmangel in Sachsen entgegenwirken soll. Damit werden nicht alle Probleme der Berufsgruppe gelöst, aber es bietet eine einzigartige Chance, Hebammen in Not, vorübergehend zu unterstützen. Ob das Programm ein Erfolg wird, liegt nun an der Umsetzung. Wir brauchen unbürokratische Lösungen. Es darf keine Zeit verloren werden! Ich appelliere da an ihr Engagement, Frau Klepsch.

Der Kampf gegen Crystal sollte eigentlich „Schwerpunkt dieser Regierungszeit“ werden. Im letzten Doppelhaushalt wurden erstmals Gelder für die Suchthilfe im Crystal-Bereich bereitgestellt. Viele Jahre haben wir GRÜNE dafür gekämpft. Die Finanzierung dieser Projekte wird nun fast halbiert. Diese Sprunghaftigkeit hilft nicht, neue Crystal-Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu verstetigen. Zudem deren Projektlaufzeit auf Grund von Probleme beim Haushaltsvollzug erheblich verkürzt ist. Neue Projekte sind somit sehr unwahrscheinlich. Kontinuität sieht anders aus!
Entscheidend wird auch sein, wie die Mittel im Suchtbereich ausgereicht werden. Mit der geplanten Überarbeitung der Richtlinie Psychiatrie und Sucht steht zu befürchten, dass die Fachstandards auf der Strecke bleiben.

Besonders ärgerlich finde ich den Umgang der Koalition mit den GRÜNEN Anträgen zur Einrichtung von Verpflichtungsermächtigungen. Damit wollten wir die Grundlage für eine über- bzw. mehrjährige Förderung schaffen – und zwar kostenneutral! Träger, die Projekte durch Fördermittel realisieren, brauchen eine kontinuierliche, planbare und verlässliche Grundlage für ihre Arbeit und ihrer Beschäftigten.

Die Ablehnung unserer Anträge ist zum Nachteil der vielen kleinen Träger. Es ist nun an der Koalition, dies den Trägern und Vereinen zu erklären. Zumal sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, die Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit durch mehrjährige Förderperspektiven zu verbessern.

Ein letzte Anmerkung zum Tierschutz: Aufgrund ständig steigender Kosten, Bürokratie und nicht ausreichender Zuweisungen sind einige Vereine am Rand der Arbeitsfähigkeit. Ehrenamt ist sehr wichtig. Das aufwändige Management der Tierheime erfordert künftig aber auch die Bezuschussung von Personal. Hier muss die Förderrichtlinie dringend überarbeitet werden.

 

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke in der Debatte um den Haushalt des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (Drs 6/5550, 6/6237, 6/6871 und 6/7150) zur 46. Sitzung des Sächsischen Landtags, 14. Dezember 2016, TOP 1.7

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