Sachsen hat einen besonders hohen Anteil an vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unser Anliegen muss es sein, die ärztliche Versorgung in den Heimen zu verbessern

Rede zum Antrag der Fraktionen CDU und Linke “Medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen”/”Medizinische Versorgung Pflegebedürtiger im Heim verbessern” zur 10. Sitzung des Sächsischen Landtags (TOP 6) am 12. März 2015:

 

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– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren

es ist gut, dass wir heute zwei Anträge zum Thema medizinische Versorgung in Pflegeheimen behandeln. Die Koalition hat – nach der Einreichung des LINKEN Antrags – einen eigenen Antrag zum Thema eingebracht. Das zeigt, wir sind uns einig: Es gibt Handlungsbedarf.

Sachsen hat im Vergleich zu anderen Ländern einen besonders hohen Anteil an vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unser Anliegen muss es sein, die ärztliche Versorgung in den Heimen zu verbessern. Das heißt:
eine kontinuierliche ärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen – auch in Notfallsituationen
weniger Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte
eine zwischen Hausarzt, Facharzt und der Pflegeeinrichtung abgestimmte Arzneimitteltherapie

Stationäre Pflegeeinrichtungen können mit geeigneten Leistungserbringern freiwillig Kooperationsverträge abschließen (§ 119b SGB V). Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen informiert die Pflegegeinrichtungen über dieses Angebot.

Besonders gravierend ist die zahnmedizinische Unterversorgung bei Pflegeheimbewohnern. Im Pflegereport 2014 weist die Barmer GEK darauf hin, “Pflegebedürftige werden im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen gleichen Alters, gleichen Geschlechts und gleicher Morbidität weniger häufig zahnmedizinisch behandelt”. Im neuen GKV-Versorgungstärkungsgesetz (§ 22a SGB V) ist eine bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung vorgesehen. Ein einheitliches Abrechnungsverfahren soll den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen für Zahnärzte attraktiver machen. Neu ist auch die gesetzliche Berichtspflicht der Pflegeheime gegenüber den Kassen, welche Regelungen sie zur Zahngesundheit getroffen haben. Die Entwicklungen in diesem Bereich muss auch Sachsen verfolgen.

Wir müssen einen ganz allgemeinen Überblick zu den derzeitigen Kooperationsverträgen in Sachsen gewinnen. Ein Berichtsantrag, wie von den Fraktionen CDU und SPD vorgeschlagen, ist da durchaus sinnvoll. Vermittlungshindernisse müssen erkannt werden. Das kann ein Mangel an Informationen in den Pflegeeinrichtungen sein. Oder Schwierigkeiten zwischen den Verhandlungspartnern – den Kassen und Leistungserbringern – sich auf einen Vertrag zu einigen.

Das Sozialministerium kann die Vereinbarung von Verträgen anregen und und darauf hinwirken, dass:
die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen die Pflegeeinrichtungen noch besser über Kooperationsmöglichkeiten informiert
Der Kommunale Sozialverband Sachsen als Heimaufsichtbehörde die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner kritisch prüft. Ebenso wie die Informationen an die Heimbewohner und Angehörige über die fachärztlichen Angebote im Haus.
Es ist wichtig und richtig als Land Modellprojekte zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohner zu initiieren und zu unterstützen. Das Ziel muss sein, noch mehr Strukturverträge gemäß § 73a SGB V zu schaffen. Diese Verträge wurden bisher insbesondere von AOKen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen. Seit dem 1.1.2013 gibt es so einen Vertrag mit der AOK für die Region Leipzig (Pflegeheim PLUS Sachsen). Der derzeit EINZIGE bestehende Strukturvertrag muss evaluiert und verstetigt werden.

Noch besser ist das Modellprojekt Westfalen-Lippe, auf das der Antrag von SPD und CDU hinweist. Dieser Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist mit mehreren Kassen geschlossen. Hier werden sehr umfassend ärztliche Leistungen in Pflegeheimen geregelt.

Beide Anträge zielen darauf ab:
mehr Kooparationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu vermitteln
die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern
die freie Arztwahl für Pflegebedürftige im Heim zu erleichtern
neue Modellprojekte zur ärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern auf den Weg zu bringen

Wir unterstützen die Einigkeit zwischen Opposition und Koalition und stimmen beiden Anträgen zu.

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