Haushalts- und Finanzausschuss stimmt GRÜNER Initiative für Hebammen in Sachsen zu

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei den derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen einen Antrag zur Sicherung der Hebammenversorgung in Sachsen eingebracht. Der Antrag sieht ein Hilfsprogramm für freiberufliche Hebammen vor, die in der ambulanten Geburtshilfe aktiv sind. Aufgrund der angestiegenen Haftpflichtbeiträge ist die Existenz vieler freiberuflicher Hebammen gefährdet. Volkmar Zschocke, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag war in den vergangenen zwei Jahren auf einer sachsenweiten Tour, um mit betroffenen Hebammen zu sprechen:

“Sachsen hat aufgrund der Haftpflichtproblematik einen starken Verlust an Hebammen zu verzeichnen und in der Konsequenz in vielen Regionen auch einen Mangel an Hebammenleistungen. Das betrifft nicht nur die Geburtshilfe, sondern auch die Angebote der Vor- und Nachsorge für Mutter und Kind. Durch das Programm zur Sicherung der Hebammenversorgung soll die Wahlfreiheit der Eltern über den Geburtsort gesichert werden. Freiberufliche Hebammen sollen wieder eine Perspektive für die Berufsausübung in Sachsen erhalten, so dass die Geburtshilfe und weitere wichtige Angebote für Mutter und Kind, wie beispielsweise die Wochenbettbetreuung, gesichert werden können.”

Der Antrag der GRÜNEN Fraktion fand im Haushalts- und Finanzausschuss fraktionsübergreifende Zustimmung. Damit wird den freiberuflichen Hebammen eine finanzielle Unterstützung gewährt, wenn der sogenannte ‘Sicherstellungszuschlag’ von Bundesebene nicht greift. So soll die derzeitige Hebammenversorgung in Sachsen gesichert und weitere Hebammen vom Berufsausstieg abgehalten werden.

Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erklärt dazu: “Die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag in den Haushaltsberatungen ist ein wichtiger Erfolg für die Hebammen und Familien in Sachsen. Mit großer Mehrheit wurde die Finanzierung eines Programms in Höhe von 175.000 Euro pro Jahr beschlossen. Es ist dringend notwendig, das auch Sachsen seinen Beitrag zum Erhalt der Geburtshilfe leistet. Ein Programm wie dieses ist bisher einzigartig in Deutschland.”

 

Hintergrund:

Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands e.V. haben in den letzten fünf Jahren aufgrund des starken Anstiegs der Haftpflichtprämie ein Viertel der freiberuflichen Hebammen ihren Beruf aufgegeben. Der Sächsische Hebammenverband e.V. geht Schätzungen zufolge davon aus, dass derzeit nur noch 70 freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe in Sachsen tätig sind. Hebammen, die trotz der kontinuierlich steigenden Haftpflichtprämien noch immer ihren Beruf ausüben, haben auch durch den Sicherstellungszuschlag keine hundertprozentige Entlastung. Zum einen wird die Haftpflichtprämie weiterhin jährlich ansteigen. Zu anderen ist der Sicherstellungszuschlag derzeit an vier geburtshilfliche Leistungen im Jahr geknüpft. Ob diese Anzahl Hausgeburten erreicht wird, das ist von der Hebamme kaum zu beeinflussen. Hebammen müssen in einigen Fällen zum Wohl von Mutter und Kind von geplanten Hausgeburten abraten. In anderen Regionen ist der Bedarf an Hausgeburten niedriger als es der Sicherstellungszuschlag verlangt.

 

Änderungsantrag zu Drs. 6/5550 in Verbindung mit 6/6237 und 6/6871 zum ‘Haushaltsgesetz 2017/2018’

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