GRÜNE Initiativen zum sächsischen Doppelhaushalt 2017/2018 – Tierschutz

 

Sächsischer Tierschutzbeauftragter: Wir fordern die Einsetzung eines Sächsischen Tierschutzbeauftragten, dafür sollen im Jahr 2017 66.400€ und im Jahr 2018 67.700€ in den Haushalt eingestellt werden. Der Tierschutzbeauftragte soll einen Beitrag zur Aufklärung, Beschleunigung gesellschaftlicher Veränderungen und politischer Weichenstellungen leisten. Außerdem soll er der Verwaltung als Experte mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Arbeit des ehrenamtlichen Tierschutzbeirates unterstützen.

Zuschüsse an Tierschutzvereine: Wir schlagen vor, jährlich zusätzlich 520.000€ für die Unterstützung von Tierschutzvereinen beim Betrieb von Tierheimen und Gnadenhöfen bereitzustellen. Damit wollen wir künftig auch Personalförderung ermöglichen. Aufgrund ständig steigender Kosten, Bürokratie und nicht ausreichender Zuweisungen sind die Vereine am Rand der Arbeitsfähigkeit.

Aufstockung Landesuntersuchungsanstalt: Wir beantragen eine Anhebung des Stellenplans um jeweils 15 auf zehn Jahre befristete Stellen in 2017 und 2018 in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen. (2017: +849.500€, 2018: +2,231 Mio. €). Bis 2030 gehen rund 51 Prozent der Bediensteten des Freistaates Sachsen in den Ruhestand. Das bedeutet, dass der Freistaat ab 2017 durchschnittlich jährlich 2.700 Neueinstellungen vornehmen muss. Besonders betroffen ist davon auch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen, deren Personal bereits jetzt überaltert ist und in Größenordnung in den kommenden 15 Jahren in den Ruhestand geht. Damit in diesem Bereichen in den kommenden 15 Jahren ein gleichmäßiger Stellenaufwuchs zum Ausgleich der Altersabgänge stattfinden kann, wurden die Altersabgänge bis 2030 auf 15 Jahre verteilt und somit ein durchschnittlicher Neueinstellungskorridor von 15 pro Jahr ermittelt. Da kein flächendeckender Stellenaufwuchs stattfinden soll, sind die Stellen auf zehn Jahre befristet.

Stopp des Stellenabbaus im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Wir fordern, dass in den Stellenplänen alle Vermerke „keine Wiederbesetzung“ (kW) gestrichen werden. Mit der Streichung der kW-Vermerke soll erreicht werden, dass frei werdende Stellen in den nächsten beiden Jahren wieder besetzt werden können. Da der Freistaat ab 2017 durchschnittlich jährlich 2.700 Neueinstellungen vornehmen muss, halten wir dies für notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten zu können.

Nach oben
Skip to content