Die Wunden sitzen tief – DDR-Heimkinder und Zwangsadoption in Sachsen

(Foto: SOZIALFOTOGRAFIE (flickr.com), Lizenz: CC BY NC ND 2.0)

25 Jahre sind seit der friedlichen Revolution ins Land gegangen. Doch individuelle Auswirkungen der DDR-Diktatur sind oft noch nicht aufgearbeitet, sind viele persönliche Wunden noch nicht geschlossen. So ergeht es wohl in den meisten Fällen den etwa 400.000 Ostdeutschen, die als Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen zwischen 1949 und 1990 lebten. Einzelarrest und Demütigungen, körperliche Gewalt oder gar sexueller Missbrauch – viele ehemalige Heimkinder sind bis heute tief von dem erfahrenen Leid und Unrecht geprägt.

Es sind sicher nur Tropfen auf dem heißen Stein für alle Betroffenen – die Entschädigungszahlungen des 2012 eingerichteten Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 – 1990“, der hälftig jeweils aus Geldern des Bundes und der ostdeutschen Länder gespeist wird. Dennoch stellten 5.780 Menschen in Sachsen den formlosen Antrag auf Entschädigung. Dem Antrag folgt ein persönliches Gespräch in der Beratungsstelle in Leipzig, doch die kommt nur sehr langsam mit der Bearbeitung der gestellten Anträge voran. Grund: Gerade einmal 5 Beraterinnen und Berater und zwei Sachbearbeiterinnen bearbeiten die Antragsflut. Für die ehemaligen Heimkinder, die mittlerweile im Schnitt zwischen 55 und 60 Jahre alt sind, läuft die Zeit davon. Denn: der Anspruch auf Entschädigung wird erst nach einem persönlichen Gespräch festgestellt. Ende Oktober 2014 sind gerade erst 1.272 Gespräche geführt worden. Bis zum 30. Juni 2017 müssen jedoch alle Anträge bearbeitet und alle Leistungen erbracht worden sein, da der Fonds mit diesem Tag ausläuft.

Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, fordert eine rasche Aufstockung des Personals der Beratungsstelle, um eine zügige Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. Nach seiner Ansicht reiche es nicht, auf Festveranstaltungen die gewonnene Freiheit zu feiern, wenn die Anliegen derer, denen Freiheit und Lebenschancen durch die DDR-Jugendhilfe beschränkt wurden, auf die lange Bank geschoben werden. Mit dem Haushalt für die Jahre 2015/2016 hat die schwarz-rote Staatsregierung nun die Möglichkeit, entsprechende Mittel dafür einzustellen.

Am 16. Januar 2015 fand ein Fachgespräch unter dem Thema “Hilfen für sächsische DDR-Heimkinder und Zwangsadoptierte in der DDR” statt. Dabei wurden u.a. folgende Fragen diskutiert:

  • Entsprechen die Beratungsstrukturen und (Trauma-)Therapieangebote für DDR-Heimkinder, Opfer sexualisierter Gewalt in DDR-Heimen und Zwangsadoptierte dem derzeitigen Bedarf in Sachsen?
  • Welche bürokratischen Hürden müssen beseitigt werden, um DDR-Heimkindern und Zwangsadoptierten die Aufarbeitung ihrer Biographie zu ermöglichen?
  • Welche Unterstützung benötigen Betroffene bei der juristischen und beruflichen Rehabilitierung durch den Freistaat Sachsen?
  • Was für Maßnahmen erwarten DDR-Heimkinder und Zwangsadoptierte vom Freistaat Sachsen zur Aufarbeitung und Erinnerungskultur

 

Veranstaltungsbericht GRÜNES Fachgespräch “DDR-Heimkinder” am 16. Januar 2015

Kleine Anfrage “Fonds ‘Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990′” (Drs 6/15)

Nach oben
Skip to content