Die beiden Krebsregister helfen, Leben zu retten − Wir GRÜNEN setzen uns für den höchstmöglichen Datenschutz ein

 

Rede zur 2. Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung: ‘Gesetz zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Krebsregistergesetz – SächsKRegG)’ (Drs 6/11251) in der 70. Sitzung des Sächsischen Landtags am Mittwoch, 25. April, TOP 3

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Krebs ist leider eine Volkskrankheit. Zwischen 2005 bis 2015 wurden bei rund 135.000 sächsischen Bürgern und Bürgerinnen Krebserkrankungen diagnostiziert. Davon 70.600 Männer und 64.400 Frauen. Es wird viel getan, um den Kampf gegen den Krebs zu gewinnen und die Überlebenschancen zu erhöhen. Neben der Forschung zu neuen Medikamenten und Therapien helfen auch die beiden Krebsregister dabei, Leben zu retten. In beiden Registern werden Daten gesammelt. Das epidemiologische Register hat eine längere Tradition. Seit ca. 20 Jahren wird in Sachsen die Art der Krebserkrankung, Alter und Geschlecht der Erkrankten und die Regionen ausgewertet. So kann die Entwicklung genau erfasst werden. Es kann geprüft werden, wie sich Vorsorge, Früherkennung und bestimmte Behandlungsmethoden auswirken. Neu eingeführt wurde das klinische Register. Darin sollen Daten zur Behandlung gesammelt werden. Ärzte und Kliniken sind nun in ganz Deutschland verpflichtet, ihre Behandlungsschritte zu melden. Das soll die bestmögliche Therapie garantieren.

Einerseits sollen die Register helfen, Leben zu retten. Aber dazu werden hochsensible persönliche Daten erhoben, mit denen andererseits sehr verantwortlich umgegangen werden muss. Das Krebsregistergesetz muss diesen beiden Anforderungen gerecht werden. Der Gesetzentwurf wurde allerdings viel zu spät durch das Sozialministerium vorgelegt. Seit 2013 gibt es ein Bundesgesetz, dass die Länder beauftragt die Einführung von klinischen Krebsregistern bis Ende 2017 zu regeln. Alle anderen Bundesländer haben bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Sachsen ist hier Schlusslicht. Durch den Zeitverzug wurde im Januar eilig eine Anhörung einberufen. Vor allem der Datenschutz wurde sehr kontrovers diskutiert. Doch die strittigen und rechtlich komplizierten Fragen der Datenerfassung und des Datenschutzes konnten nicht ausführlich diskutiert werden, weil Ministerium und Koalition jetzt Zeitdruck machen. Frau Schaper hat die heiklen Punkte benannt, allen voran die Regelungen zum Widerspruch bzw. zur Einwilligung, dass ihre Daten weitergegeben werden.

Wir GRÜNEN setzen uns für den höchstmöglichen Datenschutz der Erkrankten ein. Die Patienten müssen wissen und verstehen, was mit ihren Daten passiert. Wenn die Betroffenen gegen eine Weitergabe ihrer Daten sind, ist das ihr gutes Recht, das unkompliziert durchgesetzt werden muss. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Rechte auch in diesem Fall. Der Gesetzentwurf folgt den Vorschlägen des sächsischen Datenschutzbeauftragten, was gut ist. Ob das Gesetz nun auch in der Praxis gut funktioniert, das bleibt abzuwarten. Leider wurden gut funktionierende Informations-Verfahren, wie beispielsweise in Thüringen, nicht aufgenommen. Ob dies im Nachgang untergesetzlich geregelt wird, bleibt heute offen.

Zum Änderungsantrag der Linksfraktion:
Die im Änderungsantrag der LINKE enthaltene pseudonymisierte Weiterverarbeitung bei einem Widerspruch wird vom Datenschutzbeauftragten nicht mitgetragen. Deshalb werden wir uns enthalten.

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