Der Tierschutzbeirat der Staatsregierung ist bisher nur ein Feigenblatt

Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage “Arbeit des Sächsischen Tierschutzbeirates” ärgert Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Tierschutz der GRÜNEN-Landtagsfraktion:

“Es war ja zu ahnen, nun habe ich es schwarz auf weiß: Der Tierschutzbeirat der Staatsregierung ist nur ein Feigenblatt. Die höchstens zweimal pro Jahr geladenen Mitglieder werden über die Arbeit des Ministeriums informiert und können ihre Meinung sagen. Ihre wichtigste Aufgabe scheint jedoch zu sein, die Gewinner der Sächsischen Tierschutzmedaille auszuwählen.”

“Tiere brauchen in Sachsen endlich eine stärkere Vertretung. Dafür schlage ich eine/n sächsische/n Tierschutzbeauftragte/n vor. Sie oder er soll bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Tierschutz betreffen, beteiligt werden. Als Beratung der Ministerien und der nachgeordneten Behörden zu Tierschutzfragen ist ihr bzw. ihm Akteneinsicht zu gewähren. Außerdem soll sie bzw. er der Verwaltung als Experte mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Arbeit des ehrenamtlichen Tierschutzbeirates anleiten.”

“Damit der Tierschutzbeauftragte nicht nur eine Marionette der Staatsregierung wird, muss sichergestellt werden, dass er in seiner Amtsausübung unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen ist.”

Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) “Arbeit des Sächsischen Tierschutzbeirates” (Drs. 6/2002)
Hintergrund:
“Landestierschutzbeauftragter” ist (noch) eine relativ seltene Amtsbezeichnung für Tierärzte. Bisher haben nur vier der 16 Bundesländer eine solche Stelle für einen “Anwalt” in Tierschutzfragen eingerichtet (Baden-Würtemberg, Hessen, Berlin, Saarland). Nur in Hessen und Baden-Württemberg sind es hauptamtlich Beschäftigte. Eine “behördliche Kompetenz” aber hat keiner der Tierschutzbeauftragten, sie können also nichts anordnen oder verbieten.

Fachlich und politisch unabhängig – das gehört immer zur Definition der Personen und zur Stellenbeschreibung eines Tierschutzbeauftragten. Sie sollen die Landesregierungen beraten und zugleich Anlaufstelle für Bürger/innen und auch Medien bei Tierschutzfragen sein.
Quelle: wir-sind-tierarzt.de

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