Debatte um Anerkennung der Leistungen in Ostdeutschland: “Wir wollen eine konsequente Rentenwertangleichung”

 

Rede zum Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: “Lebens- und Arbeitsleistungen von Ostdeutschen anerkennen – Rentenwertangleichung – Ost auf das Jahr 2018 vorziehen, Renten- und Versorgungsunrecht – Ost beenden.” (Drs 6/9062) zur 53. Sitzung des Sächsischen Landtags, 12. April, TOP 3.

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir unterstützen die schnellstmögliche Anhebung des Rentenwerts Ost auf Westniveau. Der vorliegende Antrag suggeriert, dass auch DIE LINKE die schnelle Angleichung der Berechnungsgrößen, quasi schnellstmögliche Renteneinheit anstrebt. Zur Wahrheit gehört, dass Sie die Höherwertung der Ostrentenpunkte so lange beibehalten wollen, bis überall im Osten das westdeutsche Lohnniveau erreicht ist. Da bekommen Sie ja auch populistische Schützenhilfe aus der sächsischen CDU.

Die einzige Fraktion, die die Rentenwerte Ost und West konsequent angleichen will, sind wir. Wir sagen eben ehrlich, dass ab dem Stichtag, von dem an die Entgeltpunkte bundeseinheitlich berechnet werden, auf eine gesonderte Hochwertung DANACH entstehender Entgeltpunkte in Ostdeutschland verzichtet werden muss. Das ist unpopulär. Bestandsschutz sollen nach unserer Vorstellung die Rentnerinnen und Rentner haben, deren Rentenpunkte in der Vergangenheit höher gewertet wurden.

Natürlich gibt es strukturschwache Regionen, natürlich gibt es einkommensschwacher Gruppen. Die gibt es aber in Ost UND West. Das kann aber nicht über ein für Ost und West unterschiedliches Rentenrecht ausgeglichen werden. Deswegen wollen wir eine konsequente Rentenwertangleichung: Ein in Gelsenkirchen verdienter Euro darf doch bei der Rente nicht weniger wert sein als ein in Chemnitz verdienter und umgekehrt.

Natürlich haben wir kleine Einkommen und unregelmäßige Erwerbsbiografien im Blick. Für diese haben wir das Konzept einer Garantierente entwickelt. Ein solches funktionales Äquivalent ist im Antrag der LINKEN allerdings nicht vorgesehen.

Zu den in der DDR geschiedenen Frauen: Um deren Benachteiligung entgegenzuwirken, fordern wir seit Jahren eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich, also ihrem Rentenkonto für die Ehezeit zusätzlich die Hälfte eines durchschnittlichen Rentenanspruchs gutzuschreiben und den Ausgleich aus Steuermitteln zu finanzieren, da ein rückwirkender Versorgungsausgleich eben nicht möglich ist. Das ist in der Zielsetzung ähnlich dem LINKEN Antrag.

Ich will noch auf einzelne Berufsgruppen und rentenrechtliche Sonderregelungen der DDR eingehen. Die Vereinigung der Rentensysteme war im Wesentlichen eine Angleichung an Westrecht. Das kann man im Nachhinein beklagen, das war damals aber politisch ausdrücklich so gewollt.

Deshalb müssen wir heute schon genau hinschauen: Wo gibt es qualitativ vergleichbare Sonderregelungen auch im westdeutschen Rentenrecht? Darum müssen die im Antrag aufgeführten Berufsgruppen differenziert betrachtet werden.

Bergleute: Ja, auch wir wollen Entschädigungsleistungen. Auch die westdeutschen Bergleute, die unter gesundheitlich belastenden Bedingungen gearbeitet haben, bekamen einen rentenrechtlichen Ausgleich. Insofern sind besondere Regelungen für die Braunkohleverarbeitung gerechtfertigt. Das hat Dr. Lippold hier schon ausgeführt.

Ballettmitglieder: Da haben wir zwar andere Vorstellungen zur Umsetzung, aber das Ziel der LINKEN unterstützen wir grundsätzlich.

Gesundheits- und Sozialwesen: Natürlich müssen wir hier über Lösungen nachdenken, aber so, wie Sie es vorschlagen, lässt sich das eben nicht mit den vor 27 Jahren vereinbarten Überleitungsprinzipien in Einklang bringen.

Forst- und Landwirte: In der DDR gab es für Selbständige und mithelfende Angehörige phasenweise keine Rentenversicherungspflicht. Sie wollen dies im Nachhinein korrigieren. Das sehen wir kritisch.

Eine Besserstellung für Mitglieder des Staatsapparates und der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR lehnen wir ab. Die einzigartigen und unmittelbar zum System der DDR gehörenden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme gibt es eben einfach nicht mehr.

Wir unterstützen allerdings Ihren Punkt II.4. Da geht es um DDR-Altübersiedler.

Wir lehnen Ihren Antrag nicht durchweg ab, haben aber an einigen Stellen aber eine andere Auffassung und andere Lösungsvorschläge. Daher werden wir uns enthalten.

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