Bundesverfassungsgerichtsurteil – GRÜNE: Koalition darf nicht länger die Menschen unter Betreuung vom Wahlrecht ausschließen

Zschocke: Die jetzt Wahlberechtigten müssen unverzüglich in die Wählerverzeichnisse für Kommunalwahl und Landtagswahl aufgenommen werden – schnelle interfraktionelle Verständigung nötig

Dresden. Angesichts des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen für Menschen unter Betreuung erklärt Volkmar Zschocke, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Sachsen muss nun unverzüglich handeln und sicherstellen, dass Anträgen von Wahlberechtigten auf Eintragung in Wählerverzeichnisse zur Kommunalwahl und zur Landtagswahl in jedem Fall stattgegeben wird. Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, jetzt umgehend eine interfraktionelle Verständigung mit dem Ziel herbeizuführen, dass die bisher vom Wahlrecht Ausgeschlossenen auch an den Kommunalwahlen im Mai teilnehmen können. Andernfalls entsteht eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung.”

“Durch die Blockade unseres Gesetzentwurfs im Januar hatte die Koalition verhindert, dass die reichlich 4.000 betroffenen Menschen in Sachsen ihr Wahlrecht ausüben können.”

Mit seinem Urteil vom 15. April 2019 (Aktenzeichen: 2 BvQ 22/19) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen und dass entsprechenden Anträgen auf Eintragung in Wählerverzeichnisse für die Europawahl stattzugeben ist. Auch wenn im vorliegenden Fall nur wegen der Europawahl geklagt worden war, ist die analoge Geltung für die Kommunalwahl am selben Tag sowie für die Landtagswahl am 1. September offensichtlich.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2019:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-029.html

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2019:

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2019/bundesverfassungsgericht-kippt-wahlrechtsausschluss-fuer-behinderte-staatsregierung-muss-sofort-eigenen-gesetzentwurf-vorlegen/

GRÜNER Gesetzentwurf ‘Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht’ (Drs 6/15216):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15216&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) in der Landtagsdebatte zum GRÜNEN Gesetzentwurf vom 30.01.19:

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/6-legislatur/wahlrecht-fuer-menschen-mit-behinderungen-zschocke-diskriminierung-durch-wahlrechtsausschluesse-noch-in-dieser-legislatur-beenden/

Hintergrund:

Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf der Bundesebene beinhaltet, Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, zu beenden (Seite 95). CDU und SPD in Sachsen haben im Koalitionsvertrag 2014 vereinbart: >>Von hoher Bedeutung ist für uns ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist für alle Menschen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern.<< (Seite 17). Die Staatsregierung hat im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK angekündigt, Anpassungen für Menschen mit Behinderungen für das Landes- und Kommunalwahlrecht zu prüfen.

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