Bundesteilhabegesetz – Zschocke: Das Gesetz ist immer noch weit davon entfernt, die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formulierten Menschenrechte umzusetzen

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Reform der Eingliederungshilfe dauert nun schon viele, viele Jahre.
Alle Beteiligten verbanden mit dieser Reform große Hoffnungen. Menschen mit Behinderungen wollten endlich bessere Bedingungen für eine echte selbstbestimmte Teilhabe, so wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Die Kommunen, als Träger der Eingliederungshilfe, hofften auf finanzielle Entlastungen durch den Bund.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurden Anträge meiner Fraktion zum Beispiel zum Budget für Arbeit mit dem Verweis auf die anstehende Reform abgelehnt. Jetzt endlich mündete die Reform in den Beschluss zum Bundesteilhabegesetz.
Begleitet wurde die Reform durch einen unglaublichen Einsatz von Menschen mit Behinderungen. Viele gingen auf die Straße, schrieben Brief an Politiker, gründeten Aktionsbündnisse, kämpften laut für ihre Interessen. Das war sehr beeindruckend.

Die große Koalition hatte nichts weniger versprochen, als die Eingliederungshilfe grundlegend zu reformieren. Ziel war, Menschen mit Behinderungen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Doch dieser Systemwechsel ist nicht konsequent erfolgt. Viele Hoffnungen wurden leider enttäuscht.

Das nunmehr beschlossene Bundesteilhabegesetz ist immer noch weit davon entfernt, die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formulierten Menschenrechte umzusetzen. Verbesserungen gegenüber geltendem Recht gibt es nur wenige. In letzter Minute konnten im Bundestag zumindest einige der gravierenden Verschlechterungen verhindert werden.
Was zurück bleibt, sind Enttäuschung und Verunsicherung bei denjenigen, die auf die Leistungen dieses Gesetzes angewiesen sind. Das war nicht das Ziel der Reform.

Was sind die kritischsten Punkte des Gesetzes?
Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wurde gegenüber der jetzigen Rechtslage geschwächt. Der Grundsatz ambulant vor stationäre wurde schlichtweg aus dem Gesetz entfernt. Die Entscheidung, wo und mit wem jemand leben will, ist aber ein Menschenrecht. Niemand möchte gegen seinen eigenen Willen in einem Heim leben.
Dass Asylsuchende keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben sollen, ist auch eine deutliche Verschlechterung.
Die Einführung des sogenannten Poolens führt ebenso zu einer Verschlechterung gegenüber der geltenden Rechtslage, auch wenn es nur den Freizeitbereich betrifft. Niemand darf doch aus Kostengründen gezwungen werden, zwangsweise bestimmte Leistungsangebote gemeinschaftlich wahrzunehmen!
Nur durch massive Kritik durch die betroffenen Menschen wurde verhindert, dass der Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt wurde. Ich sage ganz klar: Wer Unterstützung braucht, muss diese auch bekommen – unabhängig davon, wie viele Lebensbereiche das betrifft.

Eine Verbesserung ist, dass Menschen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, nun ein bisschen Geld ansparen dürfen. Die bislang geltende Anrechnung von Einkommen und Vermögen war schlichtweg diskriminierend. Diese Änderung ist zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das muss ich anerkennen. Doch die UN-BRK wird mit dem Bundesteilhabegesetz nicht umgesetzt. Diese Chance wurde vertan!

Wir müssen deshalb weiter in harten Auseinandersetzungen für die Durchsetzung der UN-BRK und der Menschenrechte streiten. Hier wird es jetzt auch auf die Ausgestaltung in Sachsen ankommen, um Menschen mit Behinderung gleiche Teilhabe zu ermöglichen.
Denn diese sind ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft.

Wir alle wollen selbst über unser Leben bestimmen.
Wir wollen selbst entscheiden, wie und wo wir leben möchten.
Wir wissen selbst, was gut für uns ist und was nicht.
Und all das gilt genauso für Menschen mit Behinderung!
Menschenrechte dürfen keine Frage des Geldes sein!

 

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) in der 2. Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion LINKE: “Behindert ist man nicht – behindert wird man! Abstriche an Menschenrechten im Bundesteilhabegesetz nicht zulassen!” zur 45. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. Dezember 2016, TOP 3.

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