Artensterben stoppen – GRÜNE bringen Thema in und vor Landtag

Der im Mai veröffentlichte “Artenschutzreport 2015” des Bundesamtes für Naturschutz zeichnet ein drastisches Bild des fortschreitenden Artensterbens in Deutschland. Es deckt sich leider mit den Entwicklungen in Sachsen: nahezu ein Zehntel der heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten sind ausgestorben. Weitere 30 bis 40 Prozent sind vom Aussterben bedroht bzw. gefährdet. Das Problem ist nicht neu. Bereits 2009 hatte das sächsische Umweltministerium ein Programm zur Biologischen Vielfalt mit zwölf Handlungsfeldern aus den Bereichen Naturschutz, Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie Jagd veröffentlicht. 2013 wurde dieses Programm unter dem Titel »Biologische Vielfalt 2020« fortgeschrieben. Flankierend zum Haushaltsplan sollten demnach alle zwei Jahre Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Artenschutzes festgelegt werden. Für 2015 ist das Umweltministerium diese schuldig geblieben. Dabei ist das Thema Artenschutz für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen existentiell.

Mit einer Landtagsdebatte unter dem Titel “Artensterben in Sachsen stoppen” setzte die GRÜNE-Landtagsfraktion das Thema heute erneut auf die Agenda des Parlaments. Mit einer Protestaktion vor dem Landtag unterstrichen wir unsere Forderung in Richtung CDU-geführte Staatsregierung, endlich für den Erhalt der Artenvielfalt tätig zu werden. Mit dabei waren neben dem Fraktionschef der GRÜNEN, Volkmar Zschocke, auch der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfram Günther.

In seiner anschließenden Rede im Landtag warb Wolfram Günther dafür, wichtige Punkte für den Artenschutz anzugehen. Dabei geht es vor allem darum:

  1. Statt industrialisierte Landwirtschaft unkritisch zu fördern und nachher die Folgeschäden mit Steuermitteln beseitigen zu lassen, wären CDU und SPD gut beraten, umweltschonende Bewirtschaftungsverfahren stärker zu unterstützen, z.B. den ökologischen Landbau. Dennoch wurde die erhöhte Umstellungsprämie gestrichen, obwohl die Zeit der Umstellung einen höheren Investitionsbedarf und Kostenaufwand bedeutet. Darüber hinaus hat der Ökolandbau spezielle Anforderungen an Beratung und Forschung. Der aktuelle Haushalt trägt dem in keinster Weise Rechnung!
  2. Durch massenhafte Stoffeinträge werden in Sachsen sensible Populationen (z. B. Kammmolch; Feuersalamander) und Lebensräumen (Magere Mähwiesen; Borstgrasrasen; Halbtrockenrasen) verdrängt. Die Folgen von Überdüngung und Vergiftung sind auch in den Natura 2000-Gebieten häufig sichtbar. Um diese Zustände zu unterbinden, fehlen verbindliche Festlegungen für die sogenannte „gute fachliche Praxis in der Land- und Forstwirtschaft“, natürlich auch Personal und der entsprechende politischer Wille.
  3. Die Bewahrung der Biologischen Vielfalt muss auf der politischen Agenda des Freistaates viel weiter nach oben rücken. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD stand zwar zu lesen, dass die Biodiversität gesichert und gefördert werden solle, ohne jedoch ein Konzept zu erarbeiten oder auf konkrete Maßnahmen hinzuweisen. Es braucht verbindliche Vorgaben und einheitliche Standards für die Umsetzung des Biotopverbunds auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene sowie einheitliche Auswahlkriterien für Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente des Biotopverbunds. Dabei müsste ein für die Behörden verbindliches Verfahren zur Unterschutzstellung der Kernflächen eines Biotopverbundes mindestens als Naturschutzgebiete, der Verbindungsflächen mindestens als Landschaftsschutzgebiete und der Verbindungselemente i.d.R. als (Flächen-)Naturdenkmale festgelegt werden.
  4. Wir wollen ein funktionsfähiges landesweites Biotopverbundsystem mit einem Netz tatsächlich gesicherter Schutzgebiete schaffen. Bei der Umsetzung müssen landesweit einheitliche Auswahlkriterien für Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente des Biotopverbunds vorgegeben werden.
  5. Wer Umweltschutz in Sachsen verankern und voranbringen will, müsste endlich ein striktes Kontroll- und Betreuungsregime durch Naturschutzwarte oder Ranger in den diversen Schutzgebieten organisieren. Aktuell bestehen viele Schutzgebiete nur noch auf dem Papier, ein effektives Management, Monitoring und Ahndung von Verstößen findet nur punktuell statt. Dieses Problem ignorieren CDU und SPD vollständig.
  6. Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) muss die wenigen noch existierenden Naturschutzstationen in Sachsen erhalten und ausbauen. Dazu braucht es eine ausreichende Personalmindestausstattung. Diese Chance wurde bei den Haushaltsverhandlungen vertan. Viele Naturschutzstationen wurden mittlerweile von ihren einstigen Trägern, den Landkreisen, aufgegeben. Die landesweiten Umweltverbände stoßen bei ihren Versuchen, diese Trägerschaft zu übernehmen, seit Langem an ihre Kapazitätsgrenzen.
  7. Auch bei den staatlichen Naturschutzverwaltungen sieht die Situation düster aus in Sachsen. Durch wiederholte Strukturreformen und nachfolgende Personalkürzungen einerseits und Zunahme verwaltungsbürokratischer Aufgaben andererseits sind heute die meisten Naturschutzbehörden nicht mehr in der Lage, allen ihren Aufgaben nachzukommen. Das betrifft insbesondere die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter.
  8. Im Interesse des Artenschutzes ist es dringend an der Zeit, das 2010 unter Schwarz-Gelb beschlossene „Baum-Ab-Gesetz“ endlich zu kassieren. Den Städten und Gemeinden wurde hier per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen zu entscheiden. Das damals verabschiedete Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts hat die kommunalen Baumschutzsatzungen verheerend geschwächt.
  9. Wer ernsthaft Artenschutz betreiben will, braucht ein Konzept für den Stopp der Flächenneuversiegelung. Neuversiegelungen dürften nur noch genehmigt werden, wenn jeweils eine gleich große Fläche in gleichartiger Umgebung entsiegelt wird. Voraussetzung ist, dass weitere Flächenversiegelungen mit -entsiegelungen gekoppelt werden.
  10. Fast alle Hochwasserschutzkonzepte für Sachsen wurden keiner Strategischen Umweltprüfung unterzogen. So wurden vollkommen unnötig landesweit massenhaft und großflächig Verstöße gegenüber dem Schutzgebietsrecht und Artenschutzrecht hervorgerufen. Als Folge der sächsischen Hochwasserschutzpraxis entstanden regelmäßig ausgeräumte Flusslandschaften.
Nach oben
Skip to content