Altersfeststellung bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern − Zschocke: Antrag liegen keinerlei Tatsachen zu Grunde – Minderjährige Flüchtlinge brauchen besondere Unterstützung und keine pauschale Verdächtigung oder Kriminalisierung

 

Antrag der Fraktion AfD ‘Altersfeststellung bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern’

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Anliegen Ihres Antrages ist, vorhandene Vorurteile und Ressentiments gegen Ausländer zu verstärken. Gleichzeitig geht es Ihnen darum, staatliche Instanzen als unfähig und überfordert zu diffamieren. Wenn der Antrag vom Landtag abgelehnt ist, haben Sie Ihr Ziel erreicht. Dann werden Sie wieder das Feuer der Wut über das System und die sogenannten etablierten Parteien und deren Ignoranz anfachen.

 

Was sind die Subbotschaften Ihres Antrages:

  1. Minderjährige Asylbewerber sind privilegiert und leben in besonderen Heimen. Ihre Betreuung ist extrem teuer und belastet die Steuerzahler massiv.
  2. Sie können leider nicht schnell wieder abgeschoben werden und holen auch noch ihren ganzen Clan nach Deutschland.
  3. Es gibt einen grassierenden Asylmissbrauch in diesem Bereich. Weit über die Hälfte sind möglicherweise Betrüger.
  4. Jugendamtsmitarbeiter arbeiten unprofessionell und rechtswidrig.

 

Auf Ihrer Internetseite wird das treffend von einem Ihrer Fans zusammengefasst. Ich zitiere: „Diese, meist kriminellen, pubertierenden Rotzlöffel gehören postwendend strikt zu ihren Eltern zurückgeschickt, bzw. den Behörden ihrer Herkunftsländer übergeben!“ Zitatende. Das sehen übrigens viele so. Sie liegen mit Ihrem Antrag im Stimmungstrend. Sie legen mal wieder den Finger in die Wunde, sie trauen sich was, sprechen das aus, was viele denken.

Ihr Antrag selbst beruht komplett auf Unterstellungen, ihm liegen keinerlei Tatsachen zu Grunde.

Sie behaupten, dass das behördliche Verfahren der Altersfeststellung, das eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durch Jugendamtsmitarbeiter vorsieht, unzureichend sei. Sie behaupten, ich zitiere: „Der Gedanke, dass bei solchen Fachkräften im Zweifel eher kein Zweifel an der Minderjährigkeit besteht, ist zumindest nicht fernliegend.“ Damit diffamieren Sie eine ganze Berufsgruppe, zweifeln deren Professionalität an, unterstellen rechtswidriges Verhalten.

Sie fordern, dass das Alter stets durch Röntgenuntersuchung des Kiefers, der Handwurzel und des Schlüsselbeines ärztlich festgestellt werden muss. Sie behaupten, durch diese medizinische Untersuchungen ließe sich das Lebensalter exakt bestimmen. Das stimmt nicht. Als Nachteil der medizinischen Methoden zur Altersfeststellung wird beschrieben, dass sie eine Schwankungsbreite der Genauigkeit von bis zu 2 Jahren aufweist. Das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung könnte dann also so ausfallen: zwischen 17 und 19 Jahren alt.

Sie behaupten indirekt, dass gegen unbegleitete minderjährige Ausländer kein Strafverfahren eröffnet werden kann. Das ist Unsinn. Die Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Aber das Jugendstrafrecht kann unter den Voraussetzungen des Jugendgerichtsgesetzes auch noch bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres zur Anwendung kommen. Das gilt unabhängig von der Herkunft.

Sie unterstellen, die Steuerzahler würden davon profitieren, wenn bei weniger unbegleiteten, geflüchteten Jugendlichen das SGB VIII und die darin aufgeführten jugendhilferechtlichen Hilfen zur Anwendung kämen. Stattdessen sollen diese in Erstaufnahmeeinrichtungen und anderen Gemeinschaftsunterkünften unterkommen – ohne individuelle Betreuung und Begleitung. Das ist ein Trugschluss! Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern und Verwandte wegen Krieg, Verfolgung und unmenschlicher Lebensbedingungen ihr Heimatland verlassen, die sich allein auf einen gefährlichen Weg nach Europa gemacht haben, brauchen natürlich besondere Unterstützung, und für diesen Bedarf spielt es keine Rolle, ob sie 16 oder inzwischen schon 18 Jahre alt sind.

Kurzum: Wir lehnen ihren Antrag ab. Denn minderjährige Flüchtlinge brauchen besondere Unterstützung und keine pauschale Verdächtigung oder Kriminalisierung.

 

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD ‘Altersfeststellung bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern’ (Drs 6/6904), 43. Sitzung des Sächsischen Landtags, 09. November 2016, TOP 9

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