Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK – Hier sind viele Widerstände zu überwinden, alle Ministerien sind betroffen, viele Akteure im Land sind zu beteiligen

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ich hab mich gefragt, was Sie denn motiviert hat, diesen Antrag zu verfassen.

Zwei Thesen fallen mir dazu ein. Entweder wollen Sie der Ministerin den Rücken stärken, indem Sie ihr heute die Gelegenheit geben, hier im Plenum darüber zu berichten, wie die Arbeit am Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorankommt. Oder sind Sie selbst skeptisch und wollen sich deshalb berichten lassen.

Beides dürfte der Ministerin nicht gefallen. Denn wenn Sie skeptisch sind, würde sich die Ministerin wohl vorgeführt fühlen. Wenn Sie ihr eine Plattform schaffen wollen, wird sie aber auch nicht erfreut sein.

Denn, und ich erinnere an dieser Stelle an unseren Antrag „UN-Behindertenrechtskonvention voranbringen“ vom April dieses Jahres, wir forderten die Einbeziehung der Monitoringstelle als beratende Instanz bei der Erstellung des Aktionsplanes. Weiterhin wollten wir eine Expertise in Auftrag geben lassen, mit der der gesetzgeberische Handlungsbedarf ermittelt werden sollte.

Und jetzt kommt’s: wir wollten bis 31. Dezember 2015 einen Zwischenbericht zum Erarbeitungsstand. Und wissen Sie, was die Ministerin in ihrer Stellungnahme damals geäußert hat, ich zitiere:
„Einen Zwischenbericht zur Erarbeitung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dem Landtag vorzulegen, hält die Staatsregierung für nicht sinnvoll. Ein solcher Zwischenbericht könnte nur über Abläufe, Anzahl der Sitzungen, Zusammensetzung der Arbeitsgruppen etc. führen.“
Ich bin wirklich und ganz ehrlich gespannt auf den heutigen Bericht der Ministerin. Viel zu sagen haben dürfte sie nach eigener Auffassung nicht.

Aber daran krankt wohl der ganze Prozess. Hier sind viele Widerstände zu überwinden, alle Ministerien sind betroffen, viele Akteure im Land sind zu beteiligen. Wer treibt diesen Prozess eigentlich mit Überzeugung und Konsequenz voran?

Deshalb kam wohl auch dieser Fauxpas zustande: Die Ministerin wirbt öffentlich für das Beteiligungsportal mit den Worten:
„Mit unseren Beteiligungsmöglichkeiten an der Erstellung des Aktionsplanes gehen wir über die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und des Koalitionsvertrages hinaus. Dort ist die Beteiligung der Ressorts, der Betroffenenverbände und der kommunalen Spitzenverbände festgeschrieben. Mir ist aber wichtig, dass ein möglichst breites Spektrum verschiedener Positionen aus den unterschiedlichsten Bereichen erreicht wird.“
Das Ministerium hat dann aber nicht einmal im Ansatz daran gedacht, dass das Portal selbst barrierefrei sein müsste, sodass auch Menschen mit Behinderungen das Portal nutzen können, unabhängig davon, ob sie in Vereinen organisiert sind oder nicht.

Ähnlich holprig bzw. unbedacht gestaltet sich der Erarbeitungsprozess des Landesaktionsplanes. Die LAG Selbsthilfe Sachsen resümiert – das Schreiben liegt allen Fraktionen vor-, dass der Zeitplan für die Tätigkeit der Arbeitsgruppen zu kurz sei und dass der empfundene Zeitdruck zu Unproduktivität führe. Die Beteiligung würde außerdem als formales Alibi empfunden.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, hätten Sie es über sich gebracht, im April unserem Antrag zuzustimmen, stünden wir jetzt anders da.
Ich empfehle nochmals, die Monitoringstelle beratend hinzuzuziehen.
Die wissen, wie ein Beteiligungsprozess breit und zielführend organisiert werden kann. Fehler im Prozess können leider oft zu langfristigen Folgen
und zu Akzeptanzverlust führen. Das sollten wir uns allen ersparen, denn wir wollen einen erfolgreichen und wirkungsvollen Aktionsplan!

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD:

“Stand der Erarbeitung des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (Drs 6/3442)

26. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. Dezember 2015, TOP 9

 

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