AfD-Antrag zur Verringerung von Tierleid: “Die AfD hat keine konsistente Tierschutzagenda”

 

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD zum Thema: “Tierleiden verringern – Alternative Methoden zu Tierversuchen erforschen” (Drs 6/9177) zur 53. Sitzung des Sächsischen Landtags, 12. April, TOP 8.

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle kennen die schlimmen Bilder von Tieren in trostlosen Käfigen, die nach einem kurzen Leben voller Qualen getötet werden. Wenn Tiere mit Krankheitserregern infiziert werden, wenn ihnen zu Forschungszwecken Gliedmaßen amputiert, Organe entnommen oder Substanzen in die Augen gesprüht werden, dann ist das ethisch problematisch. Und natürlich lassen sich mit solchen Bildern erhebliche öffentliche Reaktionen hervorrufen.

Wer sich allerdings anschickt, Tierleiden ernsthaft verringern zu wollen, der sollte eine umfassende, konsistente und vor allem glaubwürdige Tierschutzagenda haben. Denn das Thema ist zu komplex, um lediglich aus der emotionalen Betroffenheit über Tierleid politisch Kapital zu schlagen.

 

Deshalb will ich der Frage nachgehen, wie ernst Sie von der AfD es insgesamt mit dem Tierschutz meinen:

Zum ersten Punkt: Das Tierschutzgesetz ist 1972 in Kraft getreten. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, wie Bundesgesetze entstehen. Es spielt für den Tierschutz überhaupt keine Rolle, ob die AfD den Grundsatz des Tierschutzgesetzes hier auch noch mal im Sächsischen Landtag zur Abstimmung stellt. Da Sie dies trotzdem tun, muss ich davon ausgehen, dass es Ihnen gar nicht um den Tierschutz, sondern um Ihre – wie immer billige – Masche geht, mit der Ablehnung Ihres Antrages durch den Landtag hinterher öffentlich Empörung zu erzeugen. Deshalb sage ich es Ihnen zum Mitschreiben: Der Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes gilt in Sachsen unabhängig von Anträgen der AfD und das ist gut so!

Ein Blick auf Punkt 5 ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich hier lediglich um eine tierschutzpolitische Nebelkerze handelt. Sie listen all die Einschränkungen auf, durch die Tierversuche bereits eingeschränkt sind. Wir brauchen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstier-Verordnung hier nicht auf Antrag der AfD nochmal zu beschließen. Und wenn wir Ihren überflüssigen Antrag ablehnen, heißt das natürlich nicht, dass wir geltende Rechtsnormen ablehnen.

Punkt 6 ist besonders verräterisch. Denn hier stellen Sie das Argument der Forschungseffizienz in den Vordergrund. Würden Sie es ernst meinen mit dem Tierschutz, würden Sie anders argumentieren. Denn um Tierleid zu vermeiden ist es natürlich hinnehmbar, auch weniger effiziente Versuchsverfahren zu nutzen.

Die Zahl der Tierversuche hat sich deutschlandweit seit dem Jahr 2000 um rund 70 Prozent erhöht. Hauptgrund ist die Gentechnik. Die Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren haben sich seit 2004 verdreifacht. Mit solchen Veränderungen sind oft gravierende Schmerzen und Leiden sowie eine sehr hohe Mortalitätsrate verbunden. Ein Blick in Ihr Grundsatzprogramm zeigt, dass Sie keine konsistente Tierschutzagenda haben. Denn Sie scheinen regelrecht fasziniert von der Gentechnik zu sein. Auf jeden Fall wollen Sie sich der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich – und damit noch mehr Tierversuchen – weiter öffnen. Das passt nicht zum vorliegenden Antrag.

Wie ernst Sie es mit Tierschutz meinen, konnten wir auch in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt sehen. Da haben Sie den Tierschutz vor allem benutzt, um Stimmung zu machen gegen Gleichstellungspolitik. Sie benutzen alle möglichen Themen, um dann Stimmung zu machen: Gegen Gruppen, die nicht in Ihr Weltbild passen, gegen den unfähigen Staat, gegen die ignoranten Altparteien und natürlich gegen die GRÜNEN, die heute ihrer Meinung nach den Tierschutz verraten werden, weil wir eben nicht über Ihr Stöckchen springen. Genau das ist ihre Masche. Aktuell benutzen Sie zum Beispiel eine Denkmalschutz-Anfrage von meinem Kollegen Günther, um sächsische Behörden als “Kultur-Talibane” zu brandmarken. Genauso wenig wie es Ihnen da um Denkmalschutz geht, geht es Ihnen hier um Tierschutz. Ich darf Ihnen für dieses durchschaubare Agieren unsere aufrichtige Ablehnung versichern.

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