409 Schulen bieten Schulsozialarbeit an − Doch dem Sozialministerium fehlt der Überblick. Die Gesamtsituation ist zu Beginn des neuen Schuljahres unklar

 

Zschocke: Das zuständige Ministerium muss endlich mehr Interesse daran zeigen, wie sich das Programm entwickelt

Dresden. 409 Schulen der 1.500 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen können nach letztem Stand (13. Juni 2018) mit Schuljahresbeginn Schulsozialarbeit über das neue Landesprogramm anbieten. Das sind 31 Schulstandorte mehr als im letzten Schuljahr. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) hervor.
Danach werden noch weitere Schulstandorte hinzu kommen, denn aus Leipzig und Dresden liegen noch keine Anträge vor. Hier müssen noch Beschlüsse in den Kommunalparlamenten gefasst werden.

“Die Zahlen sind ernüchternd, kritisiert Volkmar Zschocke, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. “CDU und SPD feierten das Landesprogramm doch schon in den letzten Monaten als großen Erfolg. Ihre Meldungen zur Schulsozialarbeit glichen einem Überbietungswettbewerb.”
“Auch Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) kündigte im Frühjahr den Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Oberschulen an. Doch offenbar fehlt ihrem Ministerium der Überblick, wie viele Schulen aufgrund der neuen Förderung erstmals Schulsozialarbeit anbieten können, wie viele das Angebot auf Grundlage der neuen Förderung fortführen und wie viele leer ausgehen”, wundert sich Zschocke. “Die zuständige Ministerium muss endlich mehr Interesse daran zeigen, wie sich das Förderprogramm in Höhe von 15 Mio. Euro pro Jahr entwickelt.”

“Das tatsächlich mit Beginn des neuen Schuljahres an jeder Oberschule ein Sozialarbeiter Vollzeit im Einsatz ist, so wie es die neue Förderrichtlinie vorsieht, das wage ich zu bezweifeln”, erklärt Zschocke. “Die Zahlen des Sozialministeriums geben jedenfalls keine Auskunft dazu.” Wie viel Geld im Fördertopf zum Landesprogramm derzeit noch übrig ist, auch dazu kann das zuständige Sozialministerium >>keine verbindliche Aussage<< treffen. Derzeit würden, so das Ministerium, noch zwei Bewilligungsbescheide ausstehen.

 Antwort des Sozialministeriums auf die Kleine Anfrage ‘Schulsozialarbeit mit Beginn des Schuljahres 2018/19’ (Drs 6/14072)

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