25 Jahre Sächsische Verfassung − GRÜNE: Verbindende Grundrechtsordnung aus Grundgesetz, Sächsischer Verfassung und Europäischer Grundrechte-Charta verteidigen

 

Dresden. Anlässlich der Festveranstaltung anlässlich des Jubiläums ’25 Jahre Sächsische Verfassung’ weist Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag auf die Bedeutung der Verfassung für das Zusammenleben und auf neue Herausforderungen hin:

“Der aktuell häufige Ruf nach einem ‘starken Staat’ verstellt den Blick darauf, dass unsere Sächsische Verfassung zuerst die Menschen im Mittelpunkt sieht. Nur für sie lassen sich staatliche Ordnungen rechtfertigen. Der Staat ist kein Selbstzweck. Ein funktionierender sozialer Rechtsstaat muss die Freiheiten und Rechte aller Menschen schützen, ihre Chancen stärken und ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.”

“Gegen das Aufkeimen nationalistischer Ressentiments in Europa ist es notwendig, mutig die verbindende Grundrechtsordnung aus Grundgesetz, Sächsischer Verfassung und Europäischer Grundrechte-Charta zu verteidigen. Nicht territoriale Grenzen, sogenannte ‘deutsche Leitkultur’ oder ausgrenzender ‘Sachsen-Patriotismus’ sollten das Selbstverständnis unserer Gesellschaft ausmachen, sondern diese auf der Menschenwürde basierende Grundrechtsordnung. Diese Ordnung verpflichtet alle − unabhängig von Herkunft und kulturellem Hintergrund − zum respektvollen Umgang miteinander.”

“Nach 25 Jahren gibt es aber auch Herausforderungen an die Weiterentwicklung der Sächsischen Verfassung. Angesichts gewachsener Umweltrisiken ist eine entschiedenere Ausrichtung der Verfassung auf den Schutz von Klima, Artenvielfalt und natürliche Ressourcen überfällig, damit diese für das Überleben der Menschheit elementaren Aufgaben endlich ernst genommen werden. Auch die rasanten Veränderungen in der digitalen Welt erfordern zeitgemäße Grundrechte für Kommunikation, Informationsfreiheit und Datenschutz. Und gerade in einer Zeit, in der viele an demokratischen Institutionen und Verfahren zweifeln, ist eine Stärkung der Volks- und Parlamentsrechte gegenüber der Regierung in der Verfassung dringend notwendig.”

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